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Landkreis Haßberge: Nach tödlichen Schüssen auf Hündin Mara: Jäger muss seine Waffen abgeben

Landkreis Haßberge

Nach tödlichen Schüssen auf Hündin Mara: Jäger muss seine Waffen abgeben

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    Jäger müssen ihre Waffen geschützt vor dem Zugang durch andere aufbewahren. Der Schütze aus dem Landkreis Haßberge muss seine eigenen nun abgeben. 
    Jäger müssen ihre Waffen geschützt vor dem Zugang durch andere aufbewahren. Der Schütze aus dem Landkreis Haßberge muss seine eigenen nun abgeben.  Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolfoto)

    Der verurteilte Jäger, der im Sommer 2022 bei Knetzgau (Lkr. Haßberge) die tödlichen Schüsse auf die Hündin Mara abgefeuert hat, muss seine Waffen abgeben. Derzeit finde "eine Beendigung des Besitzes statt", teilt das Landratsamt Haßberge auf Nachfrage mit. Der Mann sei "nicht mehr Inhaber eines Jagdscheins".

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