Am kommenden Dienstag findet am Haßfurter Amtsgericht eine Verhandlung wegen einer Ordnungswidrigkeit statt. Es geht um einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Das wäre nichts Besonderes, würde es sich bei dem Beschuldigten nicht um einen Bürgermeister handeln: Verantworten muss sich in dieser Sache der Rauhenebracher Rathauschef Matthias Bäuerlein (Freie Wähler). Der hatte gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kommt. Ursprünglich war der Gerichtstermin bereits für den 21. Dezember 2021 angesetzt, wurde dann aber auf den 22. Februar 2022 verschoben.
Rauhenebrach