Die anhaltende Pandemie macht auch manchen Vereinen schwer zu schaffen. Schließlich ist das Vereinsleben durch das Abstandsgebot und fehlende Veranstaltungen oft auf null gefahren, laufende Kosten fallen aber trotzdem an. So stand im Mittelpunkt der Sitzung des Marktgemeinderats von Rentweinsdorf ein Antrag des Feuerwehrvereins Sendelbach-Gräfenholz auf Übernahme der Betriebskosten für das Gemeindehaus in Sendelbach.
Der Freistaat Bayern gewährt unter ganz bestimmten Voraussetzungen Hilfsmöglichkeiten für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, aber auch in den Gemeinden werden Anträge gestellt. So war es kürzlich im benachbarten Breitbrunn, wo der SC Lußberg-Rudendorf im Gemeinderat einen Antrag auf Soforthilfe stellte und 1000 Euro genehmigt wurden, um coronabedingte Einnahmeausfälle wenigstens teilweise auszugleichen.
Mit einem Schreiben wandte sich die Feuerwehr Sendelbach-Gräfenholz an den Marktgemeinderat von Rentweinsdorf und beantragte die Übernahme der Betriebskosten des Jahres 2019 für das Gemeindehaus Sendelbach: „Aufgrund der Corona-Pandemie und ausfallender Veranstaltungen konnte der Verein im Jahr 2020 keine Einnahmen erzielen. Die Betriebskosten von 1941, 24 Euro müssten daher aus der Rücklage des Vereins finanziert werden. Der Verein bittet um eine finanzielle Unterstützung, da das finanzielle Polster schnell aufgebraucht sein wird und man auch im Jahre 2021 noch nicht absehen kann, wie es weiter geht.“
Die Kämmerei der VG Ebern schlug eine Stundung vor, die man sich auch zinslos vorstellen könne. Der Verein sollte dazu aber eine Vermögensauskunft vorlegen. Ebenso wurde auf das staatliche Förderprogramm verwiesen, das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.
Bürgermeister Kropp: Gleiche Vorgehensweise für alle Vereine
Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) betonte, dass man sich darüber im Klaren sein sollte, dass bei einem positiven Bescheid sicher auch andere Vereine einen Antrag stellen würden und für sie die gleiche Vorgehensweise zu gelten hätte. Die Entscheidung liege beim Marktgemeinderat. Die Vereine hätten zum großen Teil Rücklagen gebildet, es wäre freilich nicht schön, wenn sie das Geld jetzt für diese Krise verwenden müssten. Auf der anderen Seite wisse man als Gemeinde nicht, ob Vereine Rücklagen haben und wenn ja, in welcher Höhe.
In der Diskussion meinte Kurt Weißheimer (FW-ÜWG), dass das doch sicher nur für Vereine gelte, die ein Gemeinschaftshaus unterhalten müssten. Stefan Horn (RUL) sprach sich für eine Stundung aus. Wenn ein Verein in Schieflage gerate, könnte man die Entscheidung immer noch überdenken. Bürgermeister Kropp gab zu bedenken, dass das für alle gemeinnützigen Vereine gelten müsse, auch Bürgerverein oder Fußballverein. Ludwig Bock (FW-ÜWG) plädierte dafür, den Vereinen die Entscheidung zu überlassen, ob sie eine zinslose Stundung wollten oder gleich ihren Verpflichtungen nachkämen.
Das Ratsgremium beschloss bei einer Gegenstimme, bei einem Antrag aufgrund von Corona eine zinslose Stundung zu gewähren, die bis 31. Juni 2021 befristet ist. Danach würde sie in eine zinsgebundene Stundung übergehen oder man müsse je nach Entwicklung der Corona-Pandemie eine neue Entscheidung treffen.