Die Rückübertragung von gemeindlichen Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft auf den Landkreis Haßberge beschäftigte in den vergangenen Monaten den Umwelt- und Werkausschuss sowie den Kreistag. In der Folge wurde die Erhöhung der Gebühren zum 1. Juli verschoben, weil man möglichst alle Gemeinden im gemeinsamen Boot und mit gleichen Müllgebühren im Kreis haben wollte. Nun lag die Anhörung der Gemeinden nur mit einem Teilerfolg auf dem Tisch. Von den elf Gemeinden übertragen nun noch fünf die Abfallentsorgung auf den Kreis, während sechs Gemeinden weiterhin selbstständig bleiben werden.
Bis 2009 hatten alle 26 Gemeinden des Landkreises abfallwirtschaftliche Teilaufgaben in eigener Zuständigkeit zu regeln. Dies betraf insbesondere das Einsammeln und Befördern von Haus- und Biomüll, die Erfassung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen sowie die Entsorgung von Erdaushub. Auf Antrag verschiedener Gemeinden wurde die Übertragungsverordnung des Landkreises 2009 aber geändert, indem die Aufgabenübertragung für den Bereich „Einsammeln und Transportieren von Haus-, Bio- und Sperrmüll sowie die Grüngutentsorgung“ bereits in 15 Gemeinden durch den Landkreis zurückgenommen wurde.
Eine weitere Änderung erfolgte im Jahr 2012, als die Sperrmüllentsorgung wegen Einführung des Anrufsystems vollständig in die Zugehörigkeit des Landkreises übernommen wurde. Der Landkreis bzw. der Kreistag könnte durch Rücknahme der Übertragungsverordnung durchaus beschließen, dass die Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft insgesamt künftig vom Landkreis übernommen werden. Das hätte Vorteile: Man käme zu einer einheitlichen Wahrnehmung der Aufgabe Abfallwirtschaft, es wäre womöglich die wirtschaftlichste Lösung und es würde zu einer einheitlichen Gebührenbelastung aller Haushalte im Landkreis führen. Allerdings wollte der Landkreis dies nicht gegen den Wunsch der Gemeinden veranlassen.
Der Kreistag hatte deswegen im Juni die anstehende Anhebung der Abfallentsorgungsgebühren vertagt, um den übrigen elf Gemeinden Gelegenheit zu geben, die Rückübertragung in ihren Gremien zu diskutieren. Das Ergebnis in den Gemeinden für den Landkreis Haßberge lag nun dem Umwelt- und Werkausschuss vor. Landrat Wilhelm Schneider sprach in diesem Zusammenhang von „einer sehr zähen Sache“ und der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, Wilfried Neubauer, ergänzte, dass insbesondere die Grüngutentsorgung Thema gewesen sei. Ihm sei öfter vorgehalten worden, dass er die Abfallwirtschaftsentsorgung an sich reißen wolle. „Das war aber ganz und gar nicht der Fall. Für mich wären einheitliche Gebühren im ganzen Landkreis das Wichtigste gewesen. Außerdem bleibt nun durch die Aufteilung der Aufwand in der Verwaltung fast wieder gleich und auch in den betroffenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften stellt sich das gleiche Problem.“ Hier führte er die VG Hofheim, die VG Ebelsbach und die VG Theres auf, wo jeweils nur eine Gemeinde die Entsorgung selbst durchführen will. Erfreulich sei, dass sich im Bereich der 5-Sterne Gemeinden vier Gemeinden zur Rückübertragung entschlossen hätten.
Eltmann, Knetzgau, Oberaurach, Theres und Rauhenebrach haben sich für eine Rückübertragung ausgesprochen, während Aidhausen, Sand, Stettfeld, Untermerzbach, Wonfurt sowie Zeil weiterhin das Einsammeln und Befördern des in ihrem Gebiet anfallenden Rest- und Biomülls aus Haushaltungen selbst ausführen. Dies gilt auch für die Teilaufgabe „Einsammeln, Befördern und Kompostieren pflanzlicher Abfälle“. Eine Sonderregelung gibt es bei der Entsorgung des im eigenen Gebiet anfallenden Erdaushubs. Hier überträgt der Landkreis an Eltmann und Zeil sowie Knetzgau, Rauhenebrach und Theres diese Aufgabe.
Vor diesem Hintergrund wurde die Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren zum Januar 2016 diskutiert. Für die Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht übertragen haben, beträgt der Betrag 0,10 Euro je Kilogramm für Restmüllanlieferungen und 25 Euro je Einwohner/Jahr.
Der Abteilungsleiter wies darauf hin, dass die Gebührenkalkulation bis zum Jahre 2018 gelte. Jedoch werde man Ende 2015 eine Gebührennachkalkulation machen müssen, um etwaige Gebührenüberschüsse gerecht aufzuteilen. Der Gebührenüberschuss aus den Vorjahren sollte ausreichen, die Gebühren stabil zu halten.
In Knetzgau wird zur Restmüllentsorgung eine Gefäßgröße (40 Liter bei zweiwöchiger Leerung) genutzt, die bisher beim Landkreis nicht angeboten wird und auch künftig nicht angeboten werden soll. Daneben wird in Knetzgau nur das 60 Liter Restmüllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung angeboten.
Der Umwelt- und Werkausschuss empfahl dem Kreistag bei einer Gegenstimme von Holger Baunacher (Wonfurt) den Erlass dieser Gebührensatzung zum 1. Januar 2016.
Müllgebühr im Landkreis
Restmüllgebühren ab Januar 2016 bei 14-tägiger Abfuhr der Restmülltonne:
Tonne 60 Liter: 135 Euro Tonne 80 Liter: 180 Euro Tonne 120 Liter: 270 Euro Tonne 240 Liter: 540 Euro Großbehälter 1100 Liter: 2200 Euro
Bei vierwöchiger Abfuhr der Restmüllbehältnisse beträgt die Gebühr für eine Müllnormtonne mit 60 Liter 110 Euro.
Für eine Müllgemeinschaft beträgt die Gebühr für eine Müllnormtonne (60 Liter) bei 14-tägiger Abfuhr jährlich 190 Euro.