Wie weit darf Protest gehen? Wann führt die Ausübung des geschützten Rechts auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sich selbst ad absurdum, da sie das Gesetz bricht, das ihre Existenz eigentlich garantiert?
Die Polizei in Unterfranken rechnet an diesem Wochenende mit erneuten Protesten der Corona-Maßnahmen-Gegner. Irrtümlich werden diese oft als Corona-Gegner bezeichnet. Wer jedoch die Ausbreitung der Pandemie durch rücksichtsloses Verweigern von elementaren Grundsätzen der Seuchenabwehr - Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske - fördert, kann nicht deren Gegner genannt werden. Virenfreunde wäre vielleicht die passendere Bezeichnung. Also, diese Virenfreunde möchten diesmal den Verkehr auf Autobahnen lahmlegen. Bereits Anfang des Monats hatten ähnliche Querglauber, nicht -denker, versucht, Blockaden auf der A73 bei Erlangen und am Autobahnkreuz München-Ost zu errichten.
Diesmal steht die A7 im Fadenkreuz der Virenunterstützer. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Aktionen auf der A70 stattfinden. Die Haßfurter Polizei teilte auf Anfrage mit, dass man nicht direkt von Vorfällen auf der Maintalautobahn ausgehe, aber die unterfränkische Polizei nimmt die Drohungen der Virendiener ernst und bereitet sich darauf vor, dagegen vorzugehen. Es könnten ja auch Versprengte, die woanders nicht zum Zuge kamen, auf die A70 ausweichen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat anlässlich der jüngsten Aktionen Anfang des Monats harte Strafen für die Blockierer angekündigt, die stellenweise sogar billigend in Kauf nahmen, dass es zu schweren Unfällen mit Todesopfern hätte kommen können. Bei Blockaden drohen den Querglaubern "weitreichende Sanktionen". Neben Strafverfahren, Geld- oder Gefängnisstrafen und möglichem Fahrerlaubnisentzug könnten je nach Sachlage auch die Beschlagnahme von Tat- oder Beweismitteln, wie Fahrzeugen oder Mobiltelefonen, die Folge sein. Und Law hin und Order her - da hat er Recht. Corona darf nicht als Alibi für Kriminelle dienen, egal ob sie ihre Straftaten zur finanziellen persönlichen Bereicherung oder zum Ausleben kranker Phantasien in einem verwirrten Geist begehen.
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!