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Haßfurt: Tödlicher Flugunfall: Urteil gegen Piloten ist rechtskräftig

Haßfurt

Tödlicher Flugunfall: Urteil gegen Piloten ist rechtskräftig

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    Ein tödliches Ende nahm am 9. April 2018 der Versuch dieses Bundeswehrtransporthubschraubers, am Flugplatz Haßfurt zu tanken. Die Sikorsky CH 53 geriet mit ihren Rotorblättern an den Tower, herausgeschleuderte Gebäudeteile trafen einen Flugplatzmitarbeiter und töteten ihn.
    Ein tödliches Ende nahm am 9. April 2018 der Versuch dieses Bundeswehrtransporthubschraubers, am Flugplatz Haßfurt zu tanken. Die Sikorsky CH 53 geriet mit ihren Rotorblättern an den Tower, herausgeschleuderte Gebäudeteile trafen einen Flugplatzmitarbeiter und töteten ihn. Foto: Nicolas Armer/dpa-Bildfunk

    Das Urteil gegen den Hubschrauberpiloten, der am 9. April vergangenen Jahres einen tödlichen Flugunfall am Verkehrslandeplatz in Haßfurt verursacht hat, ist rechtskräftig. Dies gab die Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg am Montag in einer Pressemitteilung bekannt: Der zum Unglückszeitpunkt 42-jährige Bundeswehrpilot war Anfang März vom Amtsgericht Haßfurt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Weil der Verurteilte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt habe, sei das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen, heißt es seitens der Justizbehörden in Bamberg. Zur Höhe der Tagessätze machte die Pressestelle des Gerichts am Montag keine Angaben.

    Der Pilot hatte vor knapp einem Jahr versucht, den mittelschweren Sikorsky-Transporthubschrauber zur Tankstelle am Haßfurter Flugplatz zu rollen. Dabei trafen die Rotorblätter den Tower, der sich neben der Tankstelle befindet, wobei Gebäudeteile herausgeschleudert wurden. Ein Trümmerteil traf einen 61-jährigen Flugplatzmitarbeiter, der so schwere Verletzungen erlitt, dass es kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb.

    Die beschädigten Rotoren der CH 53: Der Helikopter hätte in Haßfurt gar nicht landen und der Pilot sich nicht von dem infolge des Unfalls getöteten Flugplatzmitarbeiter einweisen lassen dürfen, erklärt das Oberlandesgericht Bamberg. 
    Die beschädigten Rotoren der CH 53: Der Helikopter hätte in Haßfurt gar nicht landen und der Pilot sich nicht von dem infolge des Unfalls getöteten Flugplatzmitarbeiter einweisen lassen dürfen, erklärt das Oberlandesgericht Bamberg.  Foto: Nicolas Armer/dpa-Bildfunk

    Das Oberlandesgericht Bamberg stellte am Montag noch einmal heraus, dass der Helikopter überhaupt nicht in Haßfurt hätte landen dürfen. Der Verkehrslandeplatz hier sei lediglich für Flugzeuge mit einer zulässigen Flugmasse von 5,7 Tonnen zugelassen, das Leergewicht der CH 53 liegt aber deutlich darüber. Es habe weder eine Einzelgenehmigung zur Landung noch eine Allgemeingenehmigung für die Luftfahrzeuge der Bundeswehr vorgelegen; eine Notsituation offensichtlich auch nicht. Das Gericht kam zur Erkenntnis, dass der Pilot problemlos auch anderswo hätte tanken können: "An der Flugstrecke befanden sich vier zur Betankung geeignete alternative Flughäfen, die mit einem Zeitverlust von maximal sieben Minuten hätten angeflogen werden können", heißt es in der Pressemitteilung vom Montag.

    Erschwerend für den Piloten kam hinzu, dass er sich beim Heranrollen an die Tankstelle von dem 61-Jährigen einweisen ließ, obwohl er laut Gericht hätte erkennen müssen, dass es sich nicht um einen offiziell beauftragten und befugten Boden-Lotsen (Marshaller) handelte. Der Pilot war den Zeichen des Flugplatzmitarbeiters gefolgt, bis es schließlich zur Kollision der Rotorblätter mit dem Tower kam, mit tödlichem Ende für den Einweiser. Nach langen Ermittlungen und dem Einholen diverser Gutachten erhob die Staatsanwaltschaft Bamberg im Januar den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen Mitglieder der Hubschrauberbesatzung, ohne damals zu konkretisieren, gegen wen genau.

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