Das Urteil gegen den Hubschrauberpiloten, der am 9. April vergangenen Jahres einen tödlichen Flugunfall am Verkehrslandeplatz in Haßfurt verursacht hat, ist rechtskräftig. Dies gab die Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg am Montag in einer Pressemitteilung bekannt: Der zum Unglückszeitpunkt 42-jährige Bundeswehrpilot war Anfang März vom Amtsgericht Haßfurt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Weil der Verurteilte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt habe, sei das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen, heißt es seitens der Justizbehörden in Bamberg. Zur Höhe der Tagessätze machte die Pressestelle des Gerichts am Montag keine Angaben.
Haßfurt