Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

UNTERSCHLEICHACH/BAMBERG: Urteil im Fall Janina: Es war Mord

UNTERSCHLEICHACH/BAMBERG

Urteil im Fall Janina: Es war Mord

    • |
    • |
    Die elfjährige Janina wurde in der vergangenen Silvesternacht tödlich von einer Kugel getroffen. Heute fällt das Urteil gegen den Angeklagten.
    Die elfjährige Janina wurde in der vergangenen Silvesternacht tödlich von einer Kugel getroffen. Heute fällt das Urteil gegen den Angeklagten. Foto: Michael Mößlein

    Das Schwurgericht am Landgericht Bamberg hat am Donnerstagmittag Roland E. aus Unterschleichach (Lkr. Haßberge) wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hat am Neujahrsmorgen 2016 gegen 1 Uhr mit einem Kleinkaliberrevolver die elfjährige Janina vor seinem Anwesen erschossen. Der 54-Jährige habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsbegründung. Auf Mord steht normalerweise zwingend eine lebenslange Haftstrafe, die frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Ausnahme von dieser Strafandrohung gibt es nur, wenn das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten erkennt. Die Urteilsverkündung war wie der gesamte Strafprozess von einem starken bundesweiten Medieninteresse begleitet. Zahlreiche Kamera- und Reporterteams waren am Donnerstag nach Bamberg gekommen, um direkt aus dem Justizgebäude zu berichten.

    Oberstaatsanwalt Otto Heyder hatte am Mittwoch dafür plädiert, den ehemaligen Angestellten der JVA Ebrach wegen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Der Mann habe vorsätzlich mit einem Kleinkaliberrevolver auf eine Gruppe Menschen geschossen, weil er über den Böllerlärm zu Silvester verärgert und wütend war sowie frustriert über sein verkorkstes Leben.

    Heimtückisch auf das Opfer gezielt

    Dass die Elfjährige tödlich am Kopf getroffen wurde, habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, erklärte der Oberstaatsanwalt. Er habe heimtückisch auf das wehrlose Opfer gezielt. Was er mit den Schüssen anrichtete, sei ihm gleichgültig gewesen.

    Der Anwalt des 54-Jährigen plädierte dafür, seinen Mandanten wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen, allenfalls wegen Totschlags. Die Folgen seiner Tat seien ihm „nicht völlig egal“ gewesen.

    Zum Ende der Verhandlung erklärte der Angeklagte: „Ich bitte die Eltern um Verzeihung.“ Er schaute dabei zu den Richtern – nicht zur Mutter und zum Vater, die sich ebenfalls im Gerichtssaal befanden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden