Seit 2020 beschäftigt sich der Gemeinderat von Kirchlauter mit einem Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde und hat die Höchstgrenze schon einmal von 15 auf 30 Hektar erweitert. Ein Antrag eines Bürgers forderte nun eine erneute Grundsatzentscheidung heraus. Und diese war durchaus umstritten. Mit 6:5 Stimmen beschloss das Gremium, das bisherige Flächenkontingent auf 45 Hektar zu erweitern.
In Kirchlauter war 2004 eine Freiflächenanlage von einem Bürger errichtet worden, die dann teilweise eine Firma übernommen hat. Diese Anlage scheidet nun aus der EEG-Förderung aus. So wurde ein wirtschaftlich begründeter Rückbau beschlossen. Gleichzeitig möchte man auf den bestehenden Flächen und Nachbarflurstücken eine neue Photovoltaikanlage errichten.
Die bestehende 2,3 Hektar-Anlage würde durch eine 9,3 Hektar-Anlage ersetzt und das Flächenkontingent von 30 Hektar überschritten. Bürgermeister Karl-Heinz Kandler meinte, dass die Gemeinde 936 Hektar an landwirtschaftlicher Fläche habe und das bisherige Flächenkontingent für Photovoltaikanlagen würde dann von drei auf fünf Prozent steigen. "Als Landwirt bin ich kein großer Befürworter für weitere Flächen und auch die Jagdgenossenschaft verliert damit Flächen", betonte Steffen Kandler (SPD). "Man sollte also wie im Fall Kirchlauter nicht seine Flächen mehrmals erhöhen, um produktiver zu werden."
Denkbar knappes Ergebnis
Reinhold Stöhr (SPD) sah aber die Möglichkeit, dass man bei größerer Einspeisung sogar zu einem kleinen Umspannwerk komme, man solle sich deswegen bewerben. Martin Luckardt (SPD) verwies auch auf Projekte der umliegenden Gemeinden. Peter Stretz (CSU) erwähnte eine Anlage in der Gemeinde, für die man keine Vergütung bekomme. "Wenn wir keine anteiligen Einnahmen erhalten, bin ich voll dagegen."
Auch Lilo Stubenrauch (CSU) schloss sich dem an, dass man den Beschluss von 30 Hektar nicht zurücknehmen sollte. Mit dem denkbar knappen Ergebnis von 6:5 Stimmen beschloss das Ratsgremium, das Flächenkontingent für Freiflächenphotovoltaikanlagen von 30 auf 45 Hektar zu erweitern.