Wer in einem fremden Jagdrevier ein Wildtier tötet, macht sich wegen Wilderei strafbar. Aber gilt das auch, wenn es lediglich um einen Gnadenschuss für ein leidendes Tier geht, das beispielsweise bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde? Hier gehen die Einschätzungen auseinander. So manche Jägerin und mancher Jäger, die ein Tier erlösen würden, entscheiden sich letztlich dagegen – aus Angst vor Konsequenzen in einem rechtlichen Graubereich. Melanie Englert aus Wonfurt möchte deshalb erreichen, dass hier Klarheit geschaffen wird. Sie hat deshalb eine Petition gestartet. Ihr Ziel: Eine Änderung des Jagdrechts.
Sand am Main