Der Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung stand im Mittelpunkt der jüngsten Stettfelder Gemeinderatssitzung. Ausgangspunkt dazu war die Neuausrichtung des Friedhofs mit Urnenfeld und Urnengräbern, die veraltete Friedhofssatzung aus dem Jahre 2007 und das Ziel, durch eine neue Gebührenordnung auch die Unterdeckung im Haushalt zu minimieren.
Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) legte dazu eine neue Kostenkalkulation vor, die von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder erstellt worden war. Als Grundlage diente die Vermögensbuchführung des Haushaltsjahres 2019.
Zuerst wurden allgemeine Vorschriften hinsichtlich der Grabstätten festgelegt wie die Ruhefrist mit 20 Jahren für Gräber und 15 Jahre für Urnenbestattungen. In Urnengrabstätten können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Eine Neubelegung nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich. In einer Urnenfeldgrabstätte (anonym) darf eine Urne beigesetzt werden.
Ziel der neuen Gebühren ist die Kostendeckung
Dann ging es zur Gebührengestaltung nach dem Kommunalen Abgabengesetz, wobei das Gebührenaufkommen unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung ermittelt werden soll. Die Gebühr kann dabei über mehrere Jahre im Voraus berechnet werden, jedoch soll der Kalkulationszeitraum vier Jahre nicht überschreiten. Zu den gebührenfähigen Kosten zählten aber Personal- und Sachkosten, Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung der Einrichtung.

Die Kommunalberatung hatte hierzu eine Gebührenkalkulation erarbeitet, die vorsah, die Gebühren auf die Nutzungsdauer bei Entstehung einzubeziehen. Dies sei anzuraten, weil es später oft an der Personenidentität der Gebührenschuldner fehle. Ein Ausgleich von Über- oder Unterdeckungen passe bei Friedhofsgebühren nicht, weil die Grabgebühren oft nicht vom gleichen Personenkreis erhoben würden.
"Wollen wir ein solches Fass aufmachen mit 2900 Euro für 20 Jahre?"
Walfried Spath (CSU)
Dies führte natürlich zu gravierenden Unterschieden bei den Gebühren einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Folgende Kalkulation wurde vorgelegt: Einzelgrabstätte/Ehrengrabstätte 1605 Euro, Doppelgrabstätte 2921 Euro, Kindergrabstätte 1171 Euro, Urnengrabstätte 1034 Euro und Urnenfeld 672 Euro.

Den meisten Ratsmitgliedern schien diese Gebührenerhöhung zu hoch. Walfried Spath (CSU) stellte die Frage: "Wollen wir ein solches Fass aufmachen mit 2900 Euro für 20 Jahre? Wenn wir unseren Friedhof leeren wollen, können wir das." Er schlug vor, auch Vergleiche von anderen Kommunen einzuholen. Peter Frankenstein (CSU) sah schon die Notwendigkeit zu einer Deckung der Friedhofsgebühren und dies sei auch bezahlbar. Doris Simon (CSU) meinte, dass es auch nichts nutzt, die Gebühren erst in fünf oder zehn Jahren zu verrechnen: "Von diesen Zwischenrechnungen wollten wir ja weg."
Ratsmitglieder vertagen die Entscheidung lieber
Bürgermeister Alfons Hartlieb war sich sicher, "wenn wir solche Beiträge einziehen, wird sich unser Friedhof entscheidend verändern. Wir haben jetzt zum 1. Januar eine neue Basis, das Geld gleich auf 20 Jahre einzuheben. Aber welche Beträge wir festlegen, bestimmen wir."
In der Kalkulation standen dann auch noch die Grabnutzungsgebühren, die sich zwischen 44,80 Euro (Urnengrabstätte) und 146 Euro (Doppelgrabstätte) bewegen. Außerdem würden für die Grabherstellung extra Gebühren fällig: 450 Euro beim einfachtiefen Grab, 250 Euro beim Kindergrab und 200 Euro bei einer Urnengrabstätte. Das Ratsgremium sprach sich für eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes aus, um weitere Informationen einzuholen und dann erst eine Entscheidung zu treffen.