Am Ende wusste der Angeklagte selbst nicht so recht, ob er weiter protestieren oder resignieren und einfach drauflosheulen sollte. Mit einem frustrierten „Ist ja alles wurscht“ zog er schließlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Ihm bleibt damit nichts anderes übrig, als das Strafgeld von 1200 Euro zu akzeptieren. Hinzu kommen weitere 1200 Euro, die er vier Monate lang ungerechtfertigterweise als Wohngeld bezogen hatte. Und die er nun ratenweise ans Landratsamt zurückzahlt.
HASSFURT