Eine deutlich höhere Geldstrafe, dafür kein Entzug der Fahrerlaubnis, das ist das Ergebnis einer Verhandlung gegen einen 50-Jährigen aus dem Raum Lohr vor dem Amtsgericht Gemünden. Ihm war in einem Strafbefehl ein zweimonatiges Fahrverbot auferlegt worden. Da der Mann jedoch im Außendienst tätig ist, auch nachts und am Wochenende bei Betriebsstörungen zum Einsatz fahren muss, wollte er das Fahrverbot umgehen.
Gemünden