Nach fast zwei Wochen im Gefängnis ist ein 35-jähriger Aschaffenburger wieder auf freiem Fuß. Wie berichtet, hatte der Mann laut Polizei wiederholt gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen und sich mit mehreren Personen zum Alkoholtrinken im Park getroffen. Ein Richter ordnete daher an, dass der 35-Jährige bis 19. April, dem ursprünglichen Ende der Ausgangsbeschränkungen in Bayern, in Gewahrsam bleiben sollte.
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Während eines Gewahrsams ist es an der Polizei, regelmäßig die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. Wenn sich der Betroffene einsichtig zeigt und verspricht, sein Verhalten zu ändern, können ihn die Beamten auch früher entlassen, als das Gericht angeordnet hatte. Der 35-Jährige durfte jedoch nicht vorzeitig gehen, teilte das Amtsgericht Aschaffenburg jetzt auf Nachfrage mit.
Im Landkreis Schweinfurt gab es drei weitere Fälle, in denen Personen für mehrere Tage in einer Haftzelle landeten, nachdem sie immer wieder gegen Corona-Maßnahmen verstoßen hatten. Wie viele Menschen in Unterfranken wegen Verstößen gegen die Regeln bisher insgesamt in Gewahrsam mussten, ist nicht bekannt. Man erfasse diese "Corona-Fälle" in der Statistik nicht gesondert, so die Polizei.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt, wann ein Gewahrsam überhaupt möglich ist. Unter anderem ist das dann der Fall, wenn die Polizei die "Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat" verhindern will.