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Schweinfurt: Corona-Regeln: So viele Unterfranken mussten bisher ins Gefängnis

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Corona-Regeln: So viele Unterfranken mussten bisher ins Gefängnis

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    Das Amtsgericht Schweinfurt hat in der vergangenen Woche für mehrere Personen einen Gewahrsam angeordnet.
    Das Amtsgericht Schweinfurt hat in der vergangenen Woche für mehrere Personen einen Gewahrsam angeordnet. Foto: Patty Varasano

    Wer wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss momentan damit rechnen, für einige Zeit in einer Zelle zu landen. Bisher hieß es von Seiten der Polizei, dass es nur einen solchen Fall in Unterfranken gebe: Einen Aschaffenburger, der sich mit anderen mehrmals zum Alkoholtrinken in einem Park getroffen hatte, und nun bis zum ursprünglichen Ende der Ausgangsbeschränkungen im Gefängnis bleiben soll. Nun teilte die Polizei aber mit, dass Anfang dieser Woche vier Personen aus Justizvollzugsanstalten in Unterfranken entlassen worden seien, die sich dort aufgrund richterlich angeordneten Gewahrsams dort aufgehalten hatten.

    Nach Alkoholkonsum im Freien im Gefängnis

    Es handelt sich laut Polizei um Personen, die im Landkreis Schweinfurt wiederholt wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen auffällig geworden waren oder gegen Quarantäne-Anordnungen verstoßen hatten. In Schonungen haben die Beamten demnach einen Mann in Gewahrsam genommen, nachdem sie ihn im Freien beim Konsum von Alkohol zusammen mit drei weiteren Personen angetroffen hatten, berichtet die Polizei auf Nachfrage.

    Der Beschuldigte habe sich uneinsichtig gezeigt und zuvor bereits drei Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen. Der Richter ordnete einen Gewahrsam von rund einer Woche an. Da sich der Mann für sein Fehlverhalten zwischenzeitlich entschuldigte, wurde er schon früher entlassen.

    Gegen Quaränte in Ankereinrichtung verstoßen

    Die übrigen Fälle stehen im Zusammenhang mit der Ankereinrichtung für Asylbewerber in den ehemaligen Conn-Barracks in Geldersheim (Lkr. Schweinfurt). Nachdem es in der Einrichtung mehrere Corona-Fälle gab, steht diese unter Quarantäne. Ein Bewohner habe wiederholt gegen das Verbot verstoßen, die Einrichtung zu verlassen, und sich aggressiv gegenüber den Polizeibeamten verhalten, hieß es. Er musste deshalb für etwa eine Woche ins Gefängnis.

    Im dritten Fall wollte eine Person aus Niederwerrn (Lkr. Schweinfurt) laut Polizei mehrfach einen Bewohner des Ankerzentrums trotz Quarantäne in der Einrichtung besuchen. Nach vier Verstößen gegen das Infektionschutzgesetz haben die Beamten beide für fünf Tage in Gewahrsam genommen.

    Polizei kann Freiheitsentzug früher beenden

    Wer sich überhaupt nicht "den Regeln beugt" und sich als unbelehrbar erweist, den müsse man länger von der Öffentlichkeit fernhalten, sagt der Präsident des Landgerichts Schweinfurt, Reinhard Pfingstl, gegenüber dieser Redaktion. "Im Interesse aller müssen wir die Regeln durchsetzen. Je uneinsichtiger jemand ist, umso härter muss man dagegen halten." Wenn die Polizei jemanden in Gewahrsam nehme, müsse ein Ermittlungsrichter diese Maßnahme genehmigen, erklärt der Behördenleiter. Und unter Berücksichtung aller Umstände entscheide dieser dann über die Dauer des Gewahrsams. 

    Aufgabe der Polizei sei es allerdings, so Pfingstl, die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme täglich zu prüfen. Wenn die Beamten zum Beispiel feststellen, dass sich die Person in Gewahrsam nach zwei Tagen einsichtig zeigt, könnten sie diese auch vorzeitig entlassen. 

    Polizei führt keine Statistik über Corona-Gewahrsam

    Unter welchen Bedingungen ein Gewahrsam überhaupt möglich ist, regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

    Nach Kenntnis des Polizeipräsidiums Unterfranken befindet sich derzeit (Stand Mittwoch) nur noch eine Person in der Region wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in Gewahrsam: der eingangs erwähnte Aschaffenburger. Allerdings führe man über die Zahl der Personen in Corona-Gewahrsam auch keine Statistik, erklärt ein Sprecher der Polizei. 

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