In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates befürwortete das Gremium den Bauantrag zum Neubau einer Heizungsanlage auf dem Grundstück Flurnummer 6 in Schonderfeld einstimmig, ebenso den Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flurnummer 215/3 in Gräfendorf.
Bei der Voranfrage für den Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Flurnummer 514 in Gräfendorf war die Entscheidung nicht so eindeutig.
Wie Bürgermeister Johannes Wagenpfahl informierte, ging beim Landratsamt Main-Spessart im Zuge der digitalen Bauantragsstellung die Anfrage zum "Bau einer Gerätehalle zum Unterstellen von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten, die der Bewirtschaftung der eigenen forst- und landwirtschaftlichen Flächen um die Seewiese dienen", dort ein. Das Baugrundstück liegt größtenteils im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Sondergebiet Fremdenverkehr Seemühle". Die Gerätehalle mit Pultdach ist bereits errichtet, sie ist 25,20 Meter lang, sechs Meter breit und bis zu 3,90 Meter hoch. Der Standort ist dem Außenbereich zuzuordnen und erstreckt sich auf das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet, erklärte Wagenpfahl.
Um eventuell eine Genehmigung in Aussicht stellen zu können, wurde auf Anraten des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten das Einreichen dieser Bauvoranfrage empfohlen.
Gleichzeitig wurde der Bauherrschaft in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass ein erneutes Bauleitplanverfahren samt Änderung des Landschaftsschutzgebietes, wofür der Kreistag sein Einvernehmen geben müsste, in keinem Verhältnis zum beantragten Bauvorhaben stünde und somit nicht in Frage käme.
Daher bleibt für den Eigentümer nur die Möglichkeit der sogenannten "Privilegierung", um die erforderliche Genehmigung doch noch erwirken zu können. Die Voraussetzungen dafür und die Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes werden im weiteren Verfahren von den Fachbehörden überprüft.
Unter der Voraussetzung der positiven Bewertung der Fachbehörden und der Unteren Naturschutzbehörde, könne das Bauamt sein Einverständnis geben, da die Dimension der Gerätehalle sowie die vorgesehene Nutzung verträglich erscheinen und der Bedarf nachvollziehbar begründet wurde. Alle weiteren entstehenden Kosten müssten vom Antragsteller übernommen werden.
Nach Abwägen der Argumente befürwortete der Rat den Verwaltungsvorschlag mit dem äußerst knappen Ergebnis von sechs gegen fünf Stimmen. Der Protokollauszug dazu geht zur weiteren Entscheidung an das Landratsamt.
Die weiteren Punkte in der Sitzung wurden einstimmig beschlossen:
Die Friedhofssatzung wurde wegen der genaueren Definition der Belegungsmöglichkeiten berichtigt und die Vereine erhalten die beantragten Zuschüsse. An den SV Wolfsmünster gehen 730 Euro und an den SV Gräfendorf 600 Euro. Der ASC Forelle erhält für Kosten am Vereinsheim bei der Baumaßnahme am Bahnhof und zur Jugendförderung einen einmaligen Betrag von 500 Euro.