In diesem Jahr greift die Umsetzung der Grundsteuerreform. Auf Grundlage der Neuermittlung der Messbeträge für die Grundsteuern A und B durch das Finanzamt, versenden die Kommunen – unabhängig davon, ob sie nun zusätzlich Ihre Hebesätze abgepasst haben oder nicht – zu Jahresbeginn aktuell vielerorts neue Grundsteuerbescheide. Insbesondere bei der Grundsteuer A fallen dabei Steuerfestlegungen mit einer Wertigkeit von unter einem Euro als sogenannte Kleinstbeträge an.
Rieneck