Ihre Augen hält die Angeklagte starr nach vorne gerichtet. Den Mann, mit dem sie über Monate hinweg ein Verhältnis hatte, würdigt sie keines Blickes. Dabei wollten beide an Ostern 2006 heiraten. Jetzt steht die 40-Jährige aus dem Raum Marktheidenfeld wegen Betrugs in insgesamt 48 Fällen vor dem Gemündener Amtsgericht.
Von ihrem ersten Mann sei sie geschieden, ihr zweiter Mann sei tödlich verunglückt, erzählt die gelernte Bäckereifachverkäuferin dem gleichaltrigen Rainer H., als sie ihn bei einer Internet-Kontaktbörse kennenlernt. Später behauptet sie sogar, ein Kind von ihm zu erwarten, legt zum Beweis ein Ultraschallbild vor.
Der 40-Jährige glaubt seiner Geliebten, leiht ihr immer wieder größere Geldbeträge, auch ohne dass sie ihr anfängliches Versprechen hält und etwas davon zurückzahlt. Am Ende kommen 12 000 Euro zusammen. Aus der Heirat wird nichts, kann nichts werden. Denn, was Rainer H. nicht weiß – seine Angebetete ist längst verheiratet, hat einen Mann und zwei schulpflichtige Kinder.
Bargeld und Einkäufe gezahlt
Rainer H. bleibt nicht der einzige, dem die umtriebige Hausfrau Geld aus der Tasche zieht. Während sie sich noch mit ihm trifft, bandelt sie über eine Kontaktanzeige bereits mit dem nächsten potenziellen Opfer an. Udo P. erzählt die Hausfrau eine andere Geschichte. Sie sei verwitwete Immobilienmaklerin, die derzeit wegen eines steuerlichen Verfahrens keinen Zugriff auf ihr Konto habe. Auch der 38-Jährige fällt auf die Masche herein. Zahlt für ihre Einkäufe und gibt ihr Bargeld. Am Ende schuldet sie ihm 10 000 Euro.
Auch ihm verspricht die Frau, das Geld zurückzuzahlen und ihn zu heiraten. Wie der Schwindel auffliegt, kommt vor Gericht nicht zur Sprache, denn die Angeklagte legt ein umfassendes Geständnis ab. „Es tut mir wirklich unwahrscheinlich leid. Ich werde nie etwas schuldig bleiben. Beide sollen ihr Geld bekommen“, sagt sie und verkürzt damit die Beweisaufnahme.
Moralisch verwerflich
Einer ihrer ehemaligen Geliebten nimmt zwar auf der Zeugenbank Platz, doch Fragen zu intimen Details bleiben ihm erspart. Das Geständnis wirkt sich strafmildernd aus. Die Hausfrau und Mutter kommt damit zwar um eine Gefängnisstrafe herum, wird jedoch wegen Betrugs in 48 Fällen für zwei Jahre auf Bewährung verurteilt. Die Tat sei in höchstem Maße moralisch verwerflich. Die Angeklagte habe skrupellos gehandelt und ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag gelegt. Für sie spreche einzig und allein das Geständnis, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft.
„Sie haben die Naivität und Leichtgläubigkeit der Männer ausgenutzt und sich über die Herren ihren Lebensstil finanziert“, sagt der vorsitzende Richter des Schöffengerichts Matthias Wienand. Die Hausfrau muss außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro begleichen und je 150 Euro und 50 Euro monatlich ihre ehemaligen Geliebten als Wiedergutmachung zahlen. Und sie darf keine Benutzerkonten mehr bei Kontaktbörsen im Internet unterhalten. Damit will das Gericht verhindern, dass es vielleicht irgendwann auch anderen Männer ergeht wie Rainer H. und Udo P.