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Rieneck: PV-Anlage in Rienecker Altstadt erlaubt: Landratsamt sieht keinen Präzedenzfall zur Aufweichung des Denkmalschutzes

Rieneck

PV-Anlage in Rienecker Altstadt erlaubt: Landratsamt sieht keinen Präzedenzfall zur Aufweichung des Denkmalschutzes

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    PV-Anlage auf einem Hausdach (Symbolbild).
    PV-Anlage auf einem Hausdach (Symbolbild). Foto: Rainer Jensen/dpa

    Eine Rienecker Hauseigentümerin hat kürzlich vom Verwaltungsgericht in Würzburg Recht bekommen. Sie darf an der Hauswand in der Altstadt eine Photovoltaikanlage anbringen, obwohl ihr die Stadt eine sanierungsrechtliche Genehmigung unter Hinweis auf die Gestaltungssatzung verweigerte. Der Vorsitzende Richter sagte unter anderem, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Anpassung der Bayerischen Bauordnung hätten zu einer veränderten Rechtslage geführt. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sei ein "überragendes öffentliches Interesse" für eine Nutzung erneuerbarer Energien aufgeführt. Solaranlagen seien nach der aktualisierten Bayerischen Bauordnung (Art. 63 BayBO) gegenüber anderen Schutzgütern privilegiert.

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