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Rieneck: Verwaltungsgericht Würzburg: Solaranlage in der Rienecker Altstadt trotz neuer Gestaltungssatzung zulässig

Rieneck

Verwaltungsgericht Würzburg: Solaranlage in der Rienecker Altstadt trotz neuer Gestaltungssatzung zulässig

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    Die Rienecker Altstadt aus der Luft.
    Die Rienecker Altstadt aus der Luft. Foto: Erich Schrötz (Archivbild)

    Fränkisches Fachwerk und Buntsandstein prägen Rieneck. Eine Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass das vielfach gerühmte Stadtbild erhalten bleibt. Auch diese gilt als mustergültig. Ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts stellt nun jedoch die Gestaltungssatzung in Frage. Die Stadt hatte einer Hauseigentümerin im Altort, der unter Ensembleschutz steht, die sanierungsrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage an der Hauswand und eine Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften unter Hinweis auf die Satzung verweigert. Zu Unrecht, so das Gericht. Das Erneuerbare Energien-Gesetz und die Anpassung der Bayerischen Bauordnung hätten zu einer veränderten Rechtslage geführt. Das Vorhaben sei damit auch im Sanierungsgebiet "Altstadt Rieneck" zulässig.

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