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Hasloch/Hasselberg: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Hasloch insgesamt 47.800 Euro

Hasloch/Hasselberg

Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Hasloch insgesamt 47.800 Euro

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    Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Hasloch insgesamt 47.800 Euro für den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Hasselberg bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme werden ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Baujahr 1990, und eine Tragkraftspritze TS 8/8, Baujahr 1971, ersetzt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken hervor.

    Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von 500 bis 750 Liter und einer feuerwehrtechnischen Beladung, einschließlich Atemschutzgeräten. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung sowie der Förderung von Wasser. Mit der Besatzung von einer Staffel, also maximal sechs Personen, bildet das Fahrzeug eine selbstständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des TSF-W beträgt 7500 Kilogramm.

    1000 Liter Wasser pro Minute

    Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die vorwiegend auf Tragkraftspritzenfahrzeugen mitgeführt werden. Zusätzlich ist es möglich, eine fest eingebaute Fahrzeugpumpe auf Löschfahrzeugen durch eine Tragkraftspritze als Einschubgerät zu ergänzen. Bei einer Masse von maximal 200 Kilogramm kann sie von vier Personen getragen werden. Die Nennförderleistung einer PFPN 10-1000 beträgt bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1000 Liter Wasser pro Minute. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – etwa ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Ein weiterer Zweck ist der Einsatz als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken.

    Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

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