Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Gemünden
Icon Pfeil nach unten

Karsbach: Schafstall in Karsbach: Landratsamt setzt Gemeinderat Frist

Karsbach

Schafstall in Karsbach: Landratsamt setzt Gemeinderat Frist

    • |
    • |
    Ein Nebenerwerbslandwirt möchte am Ortsrand von Karsbach den bisherigen Weideunterstand durch den Neubau eines größeren Schafstalles ersetzen. Die Bauaufsichtsbehörde hält den Bauantrag für gemehmigungsfähig. Der Gemeinderat ist dagegen.
    Ein Nebenerwerbslandwirt möchte am Ortsrand von Karsbach den bisherigen Weideunterstand durch den Neubau eines größeren Schafstalles ersetzen. Die Bauaufsichtsbehörde hält den Bauantrag für gemehmigungsfähig. Der Gemeinderat ist dagegen. Foto: Helmut Hussong

    Einmal mehr stand der geplante Neubau eines Schafstalles am Ortsrand von Karsbach auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Das Landratsamt hält den Stall für 30 Mutterschafe zuzüglich Nachzucht und einem Ziegenbock für genehmigungsfähig. Demnach sei das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Das Gremium lehnt jedoch weiterhin eine Zustimmung ab, auch weil es durch den Bau des Stalles Einschränkungen für die künftige bauliche Entwicklung des Ortsteiles sieht.

    In einer erneuten ausführlichen Stellungnahme der Baugenehmigungsbehörde von Mitte September werden wiederum detailliert die Gründe für die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens erläutert. Das Landratsamt setzte dem Gremium nochmals eine Frist bis 22. Oktober, dem Neubau des Schafstalles doch noch zuzustimmen. Andernfalls werde die Behörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen und den Neubau genehmigen.

    Bürgermeister Martin Göbel erinnerte an die längere Vorgeschichte dieses geplanten Schafstalles. Zum ersten Mal versagte das Gremium Anfang Mai 2019 seine Zustimmung zu dem Vorhaben. Damals war der Stall für 50 Mutterschafe beantragt worden. Mitte Dezember 2019 verwies das Landratsamt auf die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit und kündigte ein Ersetzen der Zustimmung an.

    Landratsamt wies auf Privilegierung hin

    Nachdem die Kommune nochmals ihre ablehnende Haltung begründet hatte, lag der Bauantrag in leicht veränderter Form im August 2020 wiederum dem Gremium zur Prüfung vor. Die Anzahl der Mutterschafe wurde hier auf 30 reduziert. Der Abstand zum geplanten, bereits im Flächennutzungsplan verankerten Wohngebiet wurde um sechs Meter vergrößert. Die Größe des Gebäudes blieb gleich, der freigewordene Platz wurde als überdachter Freilauf ausgewiesen.

    Auch damals lehnte das Gremium eine Zustimmung ab. Die damalige Begründung gab Göbel jetzt nochmals vollinhaltlich bekannt, ebenso wie die jetzt aktuell vorliegende Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde dazu. Darin wies das Landratsamt erneut auf die Privilegierung des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes hin. Die ausreichende Erschließung sei gesichert und das Vorhaben könne "keine schädlichen Umwelteinwirkungen [...] hervorrufen".

    Der geringste Abstand des geplanten Stalles zum nächstgelegenen vorhanden Wohnhaus beträgt 60 Meter, der Abstand zum geplanten Neubaugebiet 38 Meter. Laut Berechnung bei der Geruchsbelästigung reiche ein Mindestabstand von 17,5 Metern bei einem Dorfgebiet (MD) und 35 Metern bei einem reinen Wohngebiet (WA) aus. Ebenso sei die angrenzende Freilandhaltung "von vergleichsweiser geringer Emmissionsrelevanz". Auch die Schallimmissionen des landwirtschaftlichen Verkehrs und der Tiere liege unter den Grenzwerten.

    Bürgermeister sieht bauliche Entwicklung eingeschränkt

    "Wenn das Vorhaben genehmigt wird, sehe ich die künftige bauliche Entwicklung von Karsbach stark eingeschränkt", sagte Göbel bei der Beratung. Er sei nach wie vor gegen den Stall an dieser Stelle. Andere Stimmen im Gremium sahen "die Planungshoheit der Kommune ausgehebelt", falls die Behörde das Vorhaben dennoch genehmige. Ferner wiesen sie erneut auf einen ähnlich gelagerten Fall in der Nachbargemeinde Gössenheim hin, bei dem sowohl die Kommune als auch der Staat wegen der näher rückenden Bebauung erhebliche Zahlungen an einen Landwirt richten musste, weil dieser seinen Betrieb nicht mehr erweitern konnte.

    Des Weiteren habe das Landratsamt die Beurteilung des "Schwarzbaues", eines nicht genehmigten Lagerplatzes auf dem Nachbargrundstück aus dem Prüfverfahren einfach ausgeklammert, hieß es im Gremium weiter. Mit der Zustimmung zum Bau des Schafstalles würde auch dieser Lagerplatz legalisiert. Erneut lehnte das Gremium das Bauvorhaben einstimmig ab. Wenn die Behörde dennoch genehmige, sei diese auch alleine für die Konsequenzen verantwortlich, lautete das abschließende Fazit der Gemeinderatsmitglieder. Liege der abschließende Bescheid des Landratsamtes dann vor, so könne jeder Betroffene selbst gegen das Vorhaben gerichtlich vorgehen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden