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GEMÜNDEN: Scheinselbstständigkeit: Kellnerin kommt Café-Betreiberin teuer

GEMÜNDEN

Scheinselbstständigkeit: Kellnerin kommt Café-Betreiberin teuer

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    Weil eine Café-Betreiberin im Landkreis Main-Spessart von 2008 bis 2012 eine nur zum Schein selbstständige Bedienung angestellt hatte, wurde sie vom Amtsgericht Gemünden nun zu einer Strafe von 3600 Euro verurteilt. Wahrscheinlich kommt es aber für die 56-Jährige noch dicker: Vermutlich muss sie nun auch fast 30 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen nachzahlen – keine Peanuts für die Frau, die 7000 Euro im Monat an die Bank zahlen muss. Die ganze Sache mit der Scheinselbstständigkeit war offenbar etwas unglücklich verlaufen.

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