Das Würzburger Landgericht hat in einem Berufungsverfahren die Haftstrafe für einen Sexualstraftäter deutlich nach unten korrigiert: Ein 46-Jähriger, der sich zu Beginn der 2000-er Jahre an zwei Schwestern im Kindergartenalter vergangen hatte, muss nun nur noch für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Das Amtsgericht Gemünden hatte noch eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten für Tat und Schuld als angemessen betrachtet.
Würzburg