Die Stadt Rieneck führt nun zur Entlohnung in der Stadtverwaltung zusätzlich zum Tarifentgelt auch noch die grundsätzliche Möglichkeit zur Gewährung einer sogenannten Arbeitsmarktzulage ein. Diesem Antrag des Bürgermeisters stimmte der Stadtrat nach umfassender Diskussion bei seiner jüngsten Zusammenkunft mit drei Gegenstimmen zu. Die übertarifliche Arbeitsmarktzulage kann dazu dienen, das monatliche Entgelt zu erhöhen, um so einen Beschäftigten zu motivieren, sein bisheriges Arbeitsverhältnis nicht aufzulösen.
So ähnlich begründete auch Bürgermeister Sven Nickel die Einführung dieses zusätzlichen Steuerungsinstrumentes. Gerade in kleinen Verwaltungen gelte es, gute Fachkräfte vor Ort zu halten und eine mögliche Abwanderung beispielsweise an größere Behörden zu verhindern. Auch könnten damit vorübergehende zusätzliche Sonderaufgaben abgegolten werden.
Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) hat die Möglichkeit zu Gewährung einer Arbeitsmarktzulage im Jahr 2009 zunächst beschränkt und schließlich im Jahr 2014 für alle Berufsgruppen zugelassen.
Bürgermeister in Sorge, dass Mitarbeiter abwandern könnten
Bei der Beratung sahen Manche Stadträte die Einführung dieser Arbeitsmarktzulage kritisch. So könne eine Gewährung im Einzelfall zu großen Spannungen in der Belegschaft führen, hieß es. Auch bestehe durch die Höhe der widerruflichen Zulage von bis zu 20 Prozent der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe die Gefahr, dass die Bezahlung künftiger Entgeltgruppen vorgezogen würde.
Auf dem freien Arbeitsmarkt seien manche Funktionen umkämpft, sagte der Bürgermeister. Als Folge hätten kleine Kommunen im öffentlichen Dienst manchmal Probleme, offene Stellen zu besetzen und so ihren Personalbedarf zu decken. Man wolle dieses Steuerungsinstrument auch nur in Ausnahmefällen und nur in angepasstem finanziellen Rahmen einsetzen, sicherte Sven Nickel den Stadträten zu. Zudem werde er in nichtöffentlichen Sitzungen über entsprechende Einstufungen und Gewährung informieren.
Vor einiger Zeit hatte der Stadtrat Bauangelegenheiten als Angelegenheit der laufenden Verwaltung bestimmt. Jedoch gab es jetzt bei einigen Bauanträgen mehrere zu genehmigende Abweichungen vom Bebauungsplan. "Deshalb stehen diese heute auf der Tagesordnung", erläuterte Bürgermeister Sven Nickel in der jüngsten Stadtratsitzung.
Neue Regeln für Fotovoltaikdächer in Arbeit
Bei einem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport im Oberen Weinbergsweg stimmte das Gremium sowohl den Abweichungen von den festgesetzten Baugrenzen als auch den Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe zu. Auch bei einem Bauvorhaben in der Denkmalstraße erteilten die Räte ihr Einvernehmen zum Abbruch und Neubau einer Einzelgarage mit Flachdach und der dadurch entstehenden Dachterrasse.
Die vor längerer Zeit angestrebte Änderung der Sanierungs- und Gestaltungssatzung im Altstadtbereich bezüglich Dachfotovoltaikanlagen wurde durch einen Bauantrag in der Obertorstraße wieder aktuelles Thema. Geplant ist hier die energetische Sanierung des Wohnhauses mit Dachstuhlerneuerung und Gaube, sowie die Errichtung einer Fotovoltaikanlage.
Aktuell sind in der gültigen Gestaltungssatzung keine Fotovoltaikanlagen zugelassen. Das sollte künftig mit der in Arbeit befindlichen Änderung des Regelwerkes unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Der Stadtrat diskutierte nun, ob im Hinblick auf die ausstehende Anpassung bereits jetzt eine Ausnahme zulässig sei.
"Wir sollten die Änderung der Gestaltungssatzung vorantreiben", erklärte Christoph Münch. Wenn eine Außendämmung genehmigungsfähig sei, könne man auch eine Solaranlage auf dem Dach zulassen. Hier sei neben dem Denkmalschutz auch der Aspekt des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Gremium für Ausnahme
"Wenn wir dies außerhalb der gültigen Satzung durchwinken, schaffen wir eine Präzedenzfall", gab Bürgermeister Sven Nickel zu bedenken. Wegen der Tallage Rienecks sei auch die Draufsicht auf die Dächer wichtig, erklärte Silvester Krutsch. Deshalb sollte die Fotovoltaikanlage entsprechend eingeschränkt werden.
Des Weiteren sollen zusätzlich Gestaltungsmerkmale, wie Rollokästen und Fenster geprüft werden. Auch wenn die Bauherren keine Fördergelder beantragen, sei die Einhaltung der Gestaltungssatzung zu prüfen und durchzusetzen. "Wenn wir sowieso in Richtung Fotovoltaik im Altstadtbereich gehen wollen, dann können wir hier problemlos eine Ausnahme genehmigen", stellte Wolfgang Küber fest. Schließlich befürwortete das Gremium mit drei Gegenstimmen den Bauantrag.