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Neubrunn: Statt Zick-Zack-Linien nun doch Halteverbot

Neubrunn

Statt Zick-Zack-Linien nun doch Halteverbot

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    In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Neubrunn wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

    • Das Büro Wegner Stadtplanung hat für das Areal Hauptstraße 26 (Gemarkung Neubrunn) zwei Konzepte für dessen Gestaltung und Nutzung erstellt. Diese stellten Frau Kloße und Herr Wegner dem Gemeinderat vor. Das Gremium entschied sich Konzept Nr. 2, welches nach dem Abbruch des Wohnhauses an dessen Stelle eine Aufenthaltsfläche mit Bänken und drei Parkplätzen vorsieht. Für den hinteren Teil wird über eine Verpachtung der Fläche nachgedacht.

    • Der Gemeinde liegt ein Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune zum Wohnhaus mit KFZ-Stellplätzen in Böttigheim vor. Durch die Nutzung der Scheune sei es nicht möglich, die Abstandsflächen einzuhalten, daher wurde eine Abweichung der Abstandsflächen beantragt. Der Gemeinderat begrüßte das Bauvorhaben dennoch, da es sich um eine Nachverdichtung der Ortsbebauung handele und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen.

    • An eine Kfz-Werkstatt in Neubrunn soll eine Lagerhalle angebaut werden. Dazu wurde ein Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Die Halle hat eine Größe von 10 auf 25,18 Meter.

    Ja zur Bewegungshalle, wenn keiner davon gestört wird

    • Außerdem wurde die Errichtung einer Bewegungshalle in Neubrunn beantragt. Diese Halle hat eine Größe von 21 auf 24 Meter mit einer Höhe von 7,8 Meter und soll oberhalb einer bereits bestehenden Halle/Scheune entstehen. Das Gemeindegremium erteilt sein gemeindliches Einvernehmen soweit keine nachbarlichen Beeinträchtigungen durch die Baugenehmigungsbehörde festgestellt werden und die Privilegierung gegeben ist.

    • Im November 2019 wurde durch die Gemeinde ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung von vier Bildstöcken gestellt. Im November 2020 wurde dieser Antrag genehmigt. Nachdem in Neubrunn und Böttigheim weitere Bildstöcke und die beiden Kreuzwege ebenfalls sanierungsbedürftig sind, wurde in der letzten Sitzung besprochen, in der Arbeitstagung im Januar 2021 einen Zeitplan zur Sanierung aufzustellen. Der Verein für Kultur- und Heimatpflege in Neubrunn stelle den Antrag, die Sanierung der vier Bildstöcke unabhängig von weiteren Sanierungsmaßnahmen zu betrachten und Angebote zur Sanierung einzuholen. Nach ausführlicher Diskussion wurde dem Antrag mit knapper Mehrheit stattgegeben.

    • Wie bereits aus früheren Sitzungen berichtet, besteht die Überlegung, die alten Trinkwasserbrunnen in Neubrunn und Böttigheim zur Bewässerung zu reaktivieren. Die Befahrungen der Brunnen haben gezeigt, dass aktuell in beiden genügend Wasser nachfließe. Für die Grundwasserentnahme ist eine Erlaubnis des WWA Aschaffenburg notwendig. Um den Antrag einreichen zu können, sind noch Aussagen zu treffen, wie hoch die jährliche Entnahme sein wird, wie viel dafür für die Landwirtschaft vorgesehen ist und wie die Verteilung des Wassers geplant ist. Den Auftrag für die Erarbeitung des Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis wird an das Büro GMP in Würzburg vergeben.

    Zwei Kleinprojekte sollen umgesetzt werden

    • Wie bereits 2020 hat sich die Allianz Waldsassengau auch für 2021 beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken für ein Regionalbudget zur Umsetzung von Kleinprojekten beworben. Die Verwaltung hat mögliche Projekte zusammengetragen und dem Gemeinderat sieben Vorschläge vorgelegt. Das Gremium hat sich für die Projekte "Sitzmöbel mit Sonnenschutz und Bänke für das Naturschutzgebiet und entlang der Wanderwege" und "Gestaltung der Freifläche am Südtor inklusive Errichtung einer Beleuchtung" entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte auszuarbeiten und Kosten zu ermitteln.

    • Bei Durchsicht der Versicherungsunterlagen wurde festgestellt, dass für den Markt Neubrunn aktuell keine Elektronikversicherung besteht. Der Gemeinde liegt ein Angebot der Versicherungskammer Bayern für eine solche Versicherung vor. Der Gemeinderat beschloss allerdings, auch weiterhin keine Elektronikversicherung abzuschließen.

    Statt Zick-Zack-Linien nun doch ein Halteverbot

    • Der Marktgemeinderat erteilte in einer seiner letzten Sitzungen der Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.-Nr. 798/8 der Gemarkung Neubrunn sein gemeindliches Einvernehmen. Laut Denkmalbehörde befindet sich auf dem Bauplatz allerdings ein Bodendenkmal. Daher beantragt der Bauherr eine Grabungserlaubnis für den ausgewiesenen Bauplatz. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

    • Der Bürgermeister gab außerdem bekannt, dass sich beim Gräberrückbau für neun schadhafte Fundamente Mehrkosten von 5400 Euro ergeben haben und dass anstelle der geplanten Zick-Zack-Linien im Bereich der Kreuzung Hauptstraße – Unteraltertheimer Straße – Triebsweg nun doch ein Halteverbot eingerichtet werde.

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