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GEMÜNDEN: Tödlicher Unfall mit Holzlaster: Lkw-Fahrer verurteilt

GEMÜNDEN

Tödlicher Unfall mit Holzlaster: Lkw-Fahrer verurteilt

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    Fast ungebremst fuhr ein 39-Jähriger in den Tod.
    Fast ungebremst fuhr ein 39-Jähriger in den Tod. Foto: Foto: Karlheinz Haase

    Um die wohl wichtigste Frage ging es in einem Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall am Dienstagnachmittag vor dem Amtsgericht Gemünden (Lkr. Main-Spessart) nur am Rande: Warum fuhr der verunglückte 39-jährige Autofahrer im Dezember bei Dunkelheit praktisch ungebremst in den Anhänger eines Holzlasters? Seinen Vater, der beim Prozess nicht anwesend war, quält diese Frage schon lange. Er glaubt, dass sein Sohn den Anhänger nicht oder zu spät erkannte, weil der schlecht beleuchtet war, weil er keine reflektierenden Streifen oder gar eine Rundumleuchte hatte.

    Am Ende des Prozesses nahm der angeklagte 46-jährige Fahrer des Holzlasters, der für eine Spedition im Lkr. Bad Kissingen fährt, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und gab der Richterin seinen Führerschein. Ihm war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden, indem er dem 39-Jährigen die Vorfahrt nahm. Nach der Beweisaufnahme hatte ihm Richterin Karin Offermann empfohlen, den eher milden Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 40 Euro und einen Monat Fahrverbot zu akzeptieren, was der Kraftfahrer auch tat.

    Unfallstelle befindet sich hinter einer Kuppe

    Der Unfall bei Wiesenfeld zwischen Karlstadt und Lohr geschah am 15. Dezember gegen 5.45 Uhr. Der Lkw-Fahrer wollte, nachdem er die Nacht auf einem Flurweg verbracht hatte, mit einem mit Langholz beladenen Anhänger auf die Staatsstraße in Richtung Karlstadt einbiegen. Von dort näherte sich der 39-Jährige mit seinem Skoda. Der Lkw befand sich aus Sicht des Autofahrers zunächst hinter einer Kuppe.

    Noch während der Laster abbog, prallte das Auto in den mitten auf seiner Fahrbahn stehenden Anhänger und geriet darunter, sodass der 39-Jährige eingeklemmt wurde und kurze Zeit später an der Unfallstelle starb. Bremsspuren fanden sich keine, nur die Bremsleuchten am Auto waren an. Zu schnell war er nach Erkenntnissen des Gutachters und nach Aussage einer Zeugin bei erlaubten 100 Stundenkilometern nicht, eine Untersuchung fand keinen Alkohol im Blut des Unfallopfers.

    „Ich hab mir das immer wieder durch den Kopf gehen lassen.“

    Der verurteilte Lasterfahrer dazu, wie es zum Unfall kam

    Für das Gericht entscheidend war, ob der Lasterfahrer den herannahenden Autofahrer beim Einfahren in die Staatsstraße, elf Sekunden vor der Kollision, gesehen hat. Der 36-jährige Gutachter war der Ansicht, dass der erhöht sitzende Lkw-Fahrer die Lichter des Fahrzeugs habe sehen müssen. Das hatte der Angeklagte so zunächst auch der Polizei gesagt. Vor Gericht sagte er nun aber, er sei schon eingefahren gewesen, als er die Lichter sah. „Ich hab mir das immer wieder durch den Kopf gehen lassen, wie das war, immer und immer wieder“, sagte der 46-Jährige.

    Der Autofahrer hätte genug Zeit zum Bremsen gehabt

    Der tödlich verunglückte Autofahrer hätte genug Zeit zum Bremsen gehabt. Bei angenommenen 100 Stundenkilometern Geschwindigkeit war er gut 300 Meter vom Unfallort entfernt. Laut Gutachter hätte es gereicht, wenn er knapp 80 Meter vorher gebremst hätte. So krachte er mit berechneten 65 bis 80 km/h in den Anhänger.

    Kann es sein, dass er den dunklen Anhänger einfach nicht wahrnahm, etwa weil ihn der ihn anstrahlende Lkw blendete oder ablenkte? Davon geht der Gutachter aus. Der Anhänger war zwar vorschriftsmäßig mit funktionierenden Seitenleuchten ausgestattet, doch Richterin Offermann bezeichnete diese als „winzige Dinger“. Noch dazu waren sie verschmutzt.

    Welche Seitenbeleuchtung vorgeschrieben ist

    Laut DEKRA-Pressesprecher Wolfgang Sigloch sind horizontale reflektierende Streifen erst für seit Juli 2011 neu zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben. Vertikale Markierungen, etwa an den Rungen von Holzlastern, seien nicht vorgesehen. Rundumleuchten seien für einen Holzlaster wie den am Unfall beteiligten in der Straßenverkehrszulassungsordnung nicht vorgesehen, nur wenn er Überlänge oder -breite hat.

    Reflektierende Streifen oder eine Rundumleuchte hätten seinem Sohn das Leben retten können, ist sich der Vater sicher. So sei er jedoch in eine schwarze Wand gefahren.

    Wie es auch geht, zeigt der Gemündener Holztransportunternehmer Karl Ditterich. Der lässt, wie er auf Anfrage sagt, seine Fahrer bei schwierigen Ausfahrten entgegen den Vorschriften kurzzeitig Rundumleuchten anschalten. „Wenn du irgendwo aus dem Wald rausfährst, ist das wirklich von Vorteil“, sagt Ditterich. „Für uns und für den anderen Verkehrsteilnehmer.“ Erst recht bei dichtem Nebel oder Dunkelheit. Seine Fahrzeuge und Anhänger seien zudem alle mit reflektierenden Streifen ausgerüstet.

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