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Hofstetten: Unfertige Wohnanlage in Hofstetten wird zwangsversteigert

Hofstetten

Unfertige Wohnanlage in Hofstetten wird zwangsversteigert

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    Die Wohnanlage in Hofstetten, derzeit noch im Rohbau, wird nun zwangsversteigert.
    Die Wohnanlage in Hofstetten, derzeit noch im Rohbau, wird nun zwangsversteigert. Foto: Björn Kohlhepp

    Seit rund drei Jahren tut sich nichts an der unfertigen Wohnanlage aus sechs Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus in der Hofstettener Ortsdurchfahrt. Bauherr, oder besser Nicht-Bauherr, ist offenbar ein Berliner Geschäftsmann, dessen Schweizer Firma Energy Group Institution AG das Objekt im Rohbau-Zustand etwa 2015 von einem Gemündener gekauft hat, aber seit September 2017 insolvent ist.  Zwischendurch stand es zum Verkauf. Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Am 2. Juli wird das Objekt in Hofstetten am Amtsgericht Würzburg zwangsversteigert. Als Verkehrswert gibt das Gericht infolge eines Gutachtens 335 000 Euro an.

    Passantin: "Ein Schandfleck"

    Der Briefkasten quillt über, in einem der Doppelhaushälften stehende Mülltonnen sind verstaubt. Der Hof mit seinem blühenden Unkraut ist sicher ein Refugium für Wildbienen, aber eine Hofstettenerin, die gerade vorbeiläuft, nennt die Anlage einen "Schandfleck". Auch die für Hofstetten ungewöhnlichen und vom ursprünglichen Plan abweichenden Pultdächer, die der neue Bauherr statt der vorgesehenen Satteldächer hat errichten lassen, missfallen der Frau. Unter anderem wegen dieses später vom Landratsamt geheilten Schwarzbaus hat die Anlage, von der am Anfang alle sehr angetan waren, den Gemündener Bauausschuss bereits mehrfach beschäftigt.

    Die Wohnanlage besteht aus einem Einfamilienhaus mit Pultdach (links) sowie sechs Doppelhaushälften.
    Die Wohnanlage besteht aus einem Einfamilienhaus mit Pultdach (links) sowie sechs Doppelhaushälften. Foto: Björn Kohlhepp

    Im für die Zwangsversteigerung verfassten, 33-seitigen Gutachten, das auch schon wieder 15 Monate alt ist, kann man nachlesen, dass zum damaligen Zeitpunkt noch Forderungen des Vermessungsamtes Lohr, sämtliche Genehmigungsgebühren des Landratsamtes Main-Spessart sowie Verbesserungsbeiträge für Wasser und Abwasser und sonstige Gebühren des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden für die Anlage in der Lohrer Straße offen standen. Die Gesamtfläche des Objekts beträgt rund 3000 Quadratmeter.

    Zahlreiche Schäden nach drei Jahren Stillstand

    Über den Zustand der seit Jahren ungeschützt der Witterung ausgesetzten Rohbauten steht dort: "zahlreiche Feuchteschäden am Mauerwerk und im Dachbereich", "Regenrohre sind z.T. nicht angeschlossen, Spritzwasser durchfeuchtet die angrenzenden Mauerwerksareale" , "fehlende Wärmedämmung". Über ein Doppelhaus mit Pultdach heißt es: "stehendes Wasser auf Balkon mit Durchfeuchtung und Veralgung der Dämmung an der Unterseite", "Ausblühungen im Beton durch Feuchteeintritt". Über das abgerissene Haus, auf dessen Gewölbekeller ein Einfamilienhaus-Rohbau steht, ist zu lesen: "Die vorhandenen Baumängel im Anschlussbereich Altbau/ Neubau sind z.T. nicht behebbar bzw. nur unter sehr hohem Aufwand zu minimieren."

    Das Gutachten über die Anlage listet Feuchteschäden auf.
    Das Gutachten über die Anlage listet Feuchteschäden auf. Foto: Björn Kohlhepp

    Außerdem gibt es, abgesehen von den Abweichungen bei den Dächern, offenbar weitere Planabweichungen, denn auch über die Dächer mit Satteldach steht im Gutachten: "Die Abweichungen gegenüber der genehmigten Planung erfordern das Einholen einer neuen Baugenehmigung."

    Auf Anfrage sagt Barbara Weiskircher, Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg in der Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, zu einer Zwangsversteigerung komme es, wenn ein Gläubiger sich mit einem vollstreckbaren Titel, also einer verbrieften Forderung, ans Amtsgericht Würzburg wendet. Das Gericht ist für den gesamten Landgerichtsbezirk Würzburg und damit auch für Main-Spessart zuständig. Eine andere Möglichkeit wäre, wenn ein Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft sich ans Gericht wendet.

    Versteigerungsvermerk schon im September 2017 eingetragen

    In diesen Fällen werde ins Grundbuch ein Versteigerungsvermerk eingetragen. Im Fall der Anlage in Hofstetten wurde der Vermerk schon im September 2017 eingetragen. Aus der amtlichen Bekanntmachung lasse sich ersehen, dass die Stadt Gemünden als Gläubiger das Verfahren angestoßen hat, so Weiskircher. Noch im Oktober 2017 stand die unfertige Mini-Siedlung zum Preis von 798 000 Euro zum Verkauf. Wäre es zum Verkauf der Gebäude gekommen, hätte die Stadt zunächst die Streichung des Vermerks bewilligen müssen. Die Gründe hierfür spielen für das Amtsgericht Würzburg keine Rolle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Stadt dies nur machen würde, wenn ihre Forderungen beglichen sind.

    Warum steht der Versteigerungsvermerk bereits seit September 2017 im Grundbuch, aber jetzt kommt es erst zur Zwangsversteigerung? Da die Presse "kein Verfahrensbeteiligter" sei, dürfe sie dazu keine Angaben machen, sagt Rechtspflegerin Weiskircher – sie spricht allgemein von "verfahrenstechnischen Gründen" und sagt: "Das kann ja alles sein."

    Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert sagt auf Anfrage, dass er nichts sagen dürfe. Die Stadt habe seit Jahren nur schriftlichen Kontakt mit dem Eigentümer. Über Erwiderungen auf Forderungen sei ihm persönlich nichts bekannt.

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