Die von der Ampel beschlossene Reform des Wahlrechts ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter in Karlsruhe kippten die geplante Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie bestätigten aber die Regelungen, die die Zahl der Sitze auf 630 begrenzt. Aktuell gehören dem Bundestag 734 Abgeordnete an.
Retzbach/Münnerstadt