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Gössenheim: Weitere Hangars auf Flugplatz Gössenheim dürfen gebaut werden

Gössenheim

Weitere Hangars auf Flugplatz Gössenheim dürfen gebaut werden

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    Mit maximal 60 Dezibel A gehören ultraleichte Flächenflugzeuge zu den "Leisetretern" der Lüfte. Hier befindet sich Patrick Hagedorn mit seinem Flugzeug im Anflug aus Richtung der Homburg auf den Flugplatz in Gössenheim.
    Mit maximal 60 Dezibel A gehören ultraleichte Flächenflugzeuge zu den "Leisetretern" der Lüfte. Hier befindet sich Patrick Hagedorn mit seinem Flugzeug im Anflug aus Richtung der Homburg auf den Flugplatz in Gössenheim. Foto: Archivbild Herbert Hausmann

    Für Verwunderung hat im Gössenheimer Gemeinderat ein Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart gesorgt. Darin teilt die Baubehörde mit, dass sich der Bauantrag von Patrick Hagedorn zum Bau von drei Hangars am Flugfeld in Gössenheim "erledigt hat" und "das Verfahren eingestellt wird". Vehement hatte Hagedorn zuletzt um die Erweiterung und eine höhere Einstufung des Flugplatzes gekämpft.

    Aufgegeben, wie nach dem Schreiben des Landratsamtes zu vermuten war, hat Hagedorn seine Pläne aber keineswegs. Er hält weiter an der Erweiterung des "Airport Gössenheim" mit der Errichtung von drei Hangars für die Unterbringung der dort stationierten Ultraleichtflugzeuge fest. Jedoch ist für die Baumaßnahme nicht mehr das Landratsamt Main-Spessart, sondern das Luftamt zuständig. Mit dem von Bürgermeister Klaus Schäfer vorgelegtem Schreiben wollte das Landratsamt der Gemeinde die Zuständigkeitsänderung anzeigen.

    Um drei weitere Hallen zum Unterstellen der Fluggeräte soll der Flugplatz in Gössenheim erweitert werden.
    Um drei weitere Hallen zum Unterstellen der Fluggeräte soll der Flugplatz in Gössenheim erweitert werden. Foto: Archivbild Herbert Hausmann

    Auf Nachfrage erläuterte Patrick Hagedorn den Ablauf des Verfahrens. Demnach hat er in dessen Zuge mehrfach mit dem Landratsamt gesprochen. Dieses hatte ein öffentliches Bauverfahren angestrebt, da es transparenter ist, weil alle befragten Stellen Einwände erheben können. Somit konnten in diesem "nicht alltäglichen Verfahren" zahlreiche Stellen und Personen ihre Meinungen äußern. Nach über drei Monaten Verfahrensdauer wurde das Bauvorhaben als "ohne Einwände" gemeldet.

    Luftamt spricht Hagedorn Privilegierung zu, Landratsamt hatte Probleme damit

    Jedoch hatte das Landratsamt ein Problem damit, dem Flugplatzbesitzer und Hobbypiloten Hagedorn die Privilegierung anzuerkennen. Hier zeigte sich allerdings, dass das Luftamt die für das Flugfeld übergeordnete Behörde ist. Sie hat dem Antragsteller gegenüber die Privilegierung ausgesprochen. Somit gab es ein ordentliches Verfahren mit für Hagedorn positiver Bewertung. Da die Genehmigung durch das Luftamt erfolgte, musste er seinen über die Gemeinde Gössenheim an das Landratsamt Main-Spessart eingereichten Bauantrag dort förmlich zurücknehmen, was vom Bauamt auch richtig gegenüber der Gemeinde mitgeteilt wurde.

    In den kommenden Wochen wird nach den Worten von Patrick Hagedorn mit den vorbereitenden Arbeiten zum Bau der drei Hangars begonnen. Jede der drei neuen Hallen hat eine Grundfläche von zwölf auf zwölf Metern und könnte zwei Flugzeuge aufnehmen. Damit ist genug Raum, um die vier in Gössenheim registrierten Fluggeräte unterzubringen. Zudem bestünde noch Platz für zwei weitere Maschinen. Im bereits bestehenden Hangar sollen dann alle zum Unterhalt des Flugplatzes benötigten Geräte, wie Platzwalze und Rasenmäher, untergebracht werden.

    "Danach können wir nicht weiter wachsen", betonte Hagedorn. Nach seinen Worten ist dann die "maximale Ausbaustufe" erreicht. Weitere Baumaßnahmen würden auch vom zuständigen Luftamt nicht genehmigt werden. Dieses hatte zuletzt die Verbreiterung der Start- und Landebahn um fünf Meter veranlasst.

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