Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverband Würzburg hat in seiner Sitzung am Montag im Alten Rathaus in Karlstadt ein neues Vorranggebiet bei Uettingen genehmigt. Das WK "Südlich von Uettingen" wird neu in die Konzeption aufgenommen. Die Gemeinde Uettingen beabsichtigt, auf ihrer Gemarkung, nahe der Autobahn 3, drei Windkraftanlagen mit einer Höhe von etwa 250 Metern zu errichten. Dazu muss der Regionalplan geändert werden.

In der gleichen Sitzung wurde dagegen ein Antrag des Marktes Helmstadt abgelehnt, der ebenfalls gerne zwei weitere Windräder im Bereich "Platte" errichten würde. Dieser Bereich liegt südlich der Autobahn A3. Er würde zusammen mit dem neuen Vorranggebiet bei Uettingen eine Umzingelung des Marktes Helmstadt bewirken, da südlich von Helmstadt bereits 13 Windkraftanlagen stehen und vier weitere geplant sind.
Windräder auch auf ertragreichen Böden möglich
Die Regierungsbeauftragte Brigitte Ziegra-Schwärzer hatte zuvor den Verbandsräten die Abwägungsprozesse erläutert, die dazu führten, bei Uettingen die Windräder zu ermöglichen und bei Helmstadt abzulehnen. Denn es hatte auch gegen das neue Vorranggebiet bei Uettingen Einwände gegeben.
Diese kamen beispielsweise vom Sachgebiet "Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft" der Regierung von Unterfranken. Sie wiesen auf die hohe Ertragsfähigkeit der dortigen landwirtschaftlichen Böden hin. Dem hielt Ziegra-Schwärzer entgegen, dass es angesichts der hochgesteckten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien keinen grundsätzlichen Ausschluss von Windkraftanlagen auf Böden mit hoher Ertragsfähigkeit gebe.

Der Bund Naturschutz äußerte sich in seiner Stellungnahme kritisch zu Windrädern in Waldgebieten. Er empfiehlt die Aufhebung der 10-H-Reglung, durch die Windenergienutzung außerhalb der Wälder ermöglicht werden würde. Auch dazu meint Ziegra-Schwärzer, dass es aufgrund des Zieles der Klimaneutralität keinen generellen Ausschluss von Waldgebieten geben könne. Der Planungsausschuss folgte dem und stimmte dem neuen Vorranggebiet einstimmig zu.
Freihaltekorridor von mindestens 60 Grad um Helmstadt wäre nicht mehr gegeben
Anders verhält es sich bei dem geplanten Windrädern im Bereich "Platte" bei Helmstadt, denen der Planungsausschuss die Zustimmung verweigerte. Im Antrag hatte der Markt Helmstadt die Errichtung mit den neuen Klimazielen und der Energiewende begründet. Doch zusammen mit dem neuen Vorranggebiet südlich von Uettingen würden weitere Windräder auf der "Platte" zu einem Einkreisen des Marktes Helmstadt führen. Es müsse ein Freihaltekorridor von mindestens 60 Grad eingehalten werden, betonte Ziegra-Schwärzer. Dieser wäre nicht mehr gegeben.

Zudem handelt es sich bei dem gewünschten Standort um Bannwald, der von besonderer Bedeutung für den Lärmschutz ist. Die Inanspruchnahme von Bannwald sei nur in Ausnahmefällen möglich, so Ziegra-Schwärzer. Eine Rodungserlaubnis gebe es nur, wenn eine gleichwertige Ersatzaufforstung sichergestellt werden kann. Zudem würde es eine Überschneidung mit dem Vorbehaltsgebiet für den Bodenschatzabbau Gips "Nördlich Altertheim" geben.