Wie soll künftig Altkleidung entsorgt werden? Seit dem 1. Januar 2025 gilt die EU-Richtlinie zur "Getrenntsammlungspflicht" von Textilien. Das bedeutet, dass Alttextilien getrennt vom anderen Abfall gesammelt werden sollen. Ziel der Regelung ist eine nachhaltigere Wiederverwertung. Bislang wurden gut erhaltene Textilien in die Kleiderläden gebracht oder in die Altkleider-Container geworfen. Stark verschmutzte und zerschlissene Kleidung kam in den Restmüll. Ändert nun die Getrenntsammlungspflicht etwas an dieser Praxis?
Bad Neustadt