Joachim Hein, Leiter des Amtsgerichts Bad Neustadt, ist Familienrichter mit Leib und Seele und damit ein Kenner der Materie, wenn es um Recht, Gesetz und den Sozialstaat geht. Das zeigte sich bei einem Integrationskurs der Volkshochschule Rhön und Grabfeld in Bad Königshofen. Dort hatte der Amtsrichter es nicht ganz so einfach, denn das Sprachniveau war recht niedrig. Aber er hatte aufmerksame Zuhörer, darunter sogar einen Rechtsanwalt aus Syrien. "Dem konnte ich natürlich nichts Neues erzählen", sagt Joachim Hein mit einem Lächeln. Gerne stellte er sich für einen Vormittag zur Verfügung, "denn solche Informationen über Demokratie, die Gewaltenteilung oder auch die Gleichbehandlung von Frauen in Deutschland sind extrem wichtig."
Renate Knaut von der Vhs Rhön und Grabfeld freute sich, dass Amtsrichter Joachim Hein Zeit für den Kurs hatte. Sie verwies darauf, dass man seit Herbst 2015 in Bad Königshofen zehn verschiedene Deutschkurse angeboten hatte, wovon vier aktuell sind. Es handelt sich dabei um einen Integrationskurs mit Alphabetisierung, den allgemeinen Integrationskurs, einen Erstorientierungskurs für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive und einen Lernbegleitungskurs für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive, die momentan kein anderes Kursangebot nutzen können. Dieser wird vom Lionsklub Bad Königshofen finanziert.
Rechtskundeunterricht ist im Integrationskurs vorgeschrieben
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung, der durch das Bundesamt für Migration gefördert wird, sieht unter anderem Rechtskundeunterricht vor. "Es handelt sich dabei um das abschließende Modul, dem sogenannten Orientierungskurs, bei dem es um Politik, Geschichte, Recht oder auch Werte geht", so Renate Knaut. Die Sprachprüfung für die insgesamt 13 Teilnehmer wurde bereits Anfang Juni abgeschlossen. Dabei ging es um einen "Deutsch-Test für Zuwanderer". Das aktuelle Kursmodul wurde Ende letzten Monats mit dem Test "Leben in Deutschland" (das sind die Fragen des Einbürgerungstests) beendet.
Beim Vortrag von Amtsrichter Joachim Hein ging es zunächst um die Frage, was die Bundesrepublik Deutschland ist. In seinem Vortrag erklärte er außerdem die Grundlagen des Sozialstaates, sprach von der Gewaltenteilung und erwähnte Prozessbeihilfen. Natürlich waren die Grundrechte ein großes Thema und hier unter anderem die Gleichbehandlung der Frauen in der Gesellschaft. Als Familienrichter konnte er dabei aus seinem Erfahrungsschatz schöpfen.
Hingewiesen hat er im Laufe des Vormittags darauf, dass in Deutschland der Staat das Gewaltmonopol hat. "Auch Ehefrauen dürfen nicht geschlagen werden," fügte der Amtsrichter hinzu mit Blick auf andere Kulturen und Rechtstraditionen.