Fast täglich findet sich der Biber derzeit in den Schlagzeilen wieder, weil er den Ärger von Bürgermeistern, Anglern und Grundstückseigentümern auf sich zieht. Besonders prekär scheint die Situation an der Bahra und vor allem am Mahlbach von Mellrichstadt nach Mühlfeld zu sein, wo inzwischen an die 30 Dämme zu finden sind. Nach einem Brandbrief der Hegefischereigenossenschaft Streu und Nebengewässer rief nun das Landratsamt in Mühlfeld zu einem runden Tisch zusammen, um eine Lösung zu finden – die aus Sicht der Fischerei allerdings nicht befriedigend ist.
Vor rund etwa sechs Wochen hatten der Angelverein Mühlfeld und die Hegefischereigenossenschaft zu einem Ortstermin geladen, um auf die Situation am Mahlbach aufmerksam zu machen. Tatsächlich beträgt in einigen Abschnitten der Abstand zwischen den Dämmen vielleicht einmal gerade 100 Meter. Nach Ansicht der Initiatoren werde dadurch nicht nur der Fischbestand beeinträchtigt, sondern es bestehen inzwischen Hochwasserrisiken für das Dorf und Gefahren für die Bahnlinie wegen umgestürzter Bäume. Daher müsste umgehend etwas unternommen werden.
Kaum Möglichkeiten, einzuschreiten
Bei einem neuerlichen Treffen in Mühlfeld saßen nun Siegfried Patermann von der Genossenschaft sowie Vertreter aus dem Landratsamt und der Unteren Naturschutzbehörde, des Fischereifachverbandes, des Wasserwirtschaftsamts und des Bund Naturschutz an einem Tisch. Oberregierungsrat Manfred Endres deutete gegenüber dieser Redaktion in einer Zusammenfassung an, dass die Möglichkeiten zum Einschreiten nur gering sind und erst noch mehr Erfahrungen gesammelt werden müssten.

Die Interessen der Angler decken sich allerdings teilweise mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, nach der Fließgewässer durchgängig zu halten sind, betonte Endres. Je nach Größe der Gewässer sind entweder Staat oder Gemeinden zuständig. Auf der anderen Seite stehen die Interessen des Naturschutzes, der den Biber als besonders schützenswert einordnet.
Jeden Einzelfall prüfen
Die Teilnehmer hätten sich schließlich darauf verständigt, dass Dämme beseitigt werden können, wenn etwa kommunale Einrichtungen wie Kläranlagen oder Wohnhäuser gefährdet sind. Doch müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Da meist kleinere Gewässer der dritten Ordnung in solchen Fällen betroffen sind, falle der entsprechende Arbeitsaufwand in die Zuständigkeit der Kommunen. Insgesamt sollen die Vorschriften etwas gelockert werden.
In die Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamts würde der Bau von Umgehungsgerinnen fallen, die ebenfalls als Alternative zur Beseitigung von Dämmen angelegt werden sollen. Doch auf Grund der Vielzahl der Dämme und der personellen Möglichkeiten sieht Endres keine Chance für eine umfassende Lösung. Ein Abschuss wäre nur bei drohenden erheblichen wirtschaftlichen Schäden statthaft, was im Landkreis nirgendwo der Fall sei. Außerdem würde sich wahrscheinlich in kürzester Zeit wieder ein Tier ansiedeln.
Unbefriedigendes Ergebnis
Das Ergebnis des Treffens findet daher Siegfried Patermann, Kreisvorsitzender der Fischereigenossenschaft auch "ziemlich unbefriedigend". Im Falle des Mahlbachs werde man nun an das Landratsamt Meiningen herantreten, um dort eine Genehmigung für die Beseitigung eines Dammes im Zufluss auf thüringischer Seite einzuholen. Der Damm habe dafür gesorgt, dass der Mahlbach von einem extra angelegten Laichgewässer abgeschnitten ist.
Ansonsten sieht er keine neue Handhabe, um das Problem umfassend anzugehen. "Wir haben nichts gegen den Biber, nur gegen die Vielzahl der Tiere", betont Patermann. Es müsse endlich eine politische Lösung her, nur abwarten und die Situation weiter beobachten, helfe weder den Fischern noch den Kommunen und Gewässereigentümern.