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Bad Neustadt: Gericht: Sturz von Arbeitsbühne bei einer Vorführung war ein Unfall

Bad Neustadt

Gericht: Sturz von Arbeitsbühne bei einer Vorführung war ein Unfall

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    Symbolbild Gericht.
    Symbolbild Gericht. Foto: Britta Pedersen (dpa)

    Es muss ein Schock für die Zuschauer gewesen sein. Bei einer Vorführung auf einer landwirtschaftlichen Schau auf dem Parkplatz des Kloster Kreuzbergs stürzt im März 2019 ein Mann aus knapp fünf Metern Höhe von einer Arbeitsbühne und verletzt sich dabei schwer. Der 40-Jährige schwebte kurzzeitig in Lebensgefahr, ist inzwischen aber wieder genesen. Jetzt wurde der Vorfall vom Amtsgericht in Bad Neustadt juristisch aufgearbeitet.    

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