Was die Bewirtschaftung ihrer landschaftlichen Nutzflächen betrifft, werden die Vorschriften für Landwirte immer strenger - und das nicht erst seit dem „Volksbegehren Artenvielfalt“. Das hatte der Landtag im Sommer mit einem dazugehörigen Begleitgesetz beschlossen. So wurden bereits Ende vergangenen Jahres im Freistaat so genannte „Rote Gebiete“, also besonders nitratbelastete Flächen, ausgewiesen, für die besonders strenge Auflagen gelten.
Kleineibstadt