Lange ist's her: Zwischen den Rappershäuser, Rothäuser und Gollmuthhäuser Flurmarkungen standen einst Burg und Dorf Uttenhausen.
Dieses Dorf wurde Mitte des 10. Jahrhunderts (941/956) erstmals urkundlich genannt. Graf Berthold XI. von Henneberg (+ 1378) aus der Hartenberger Linie legte hier Mitte des 14. Jahrhunderts widerrechtlich eine Festung an. Er geriet hierüber mit dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe in eine heftige Fehde. Bischöfliche Söldner, die ihn hieran hindern sollten, verjagte er.
In Folge dessen rückte der Bischof, von den Hauptleuten des Landfriedens unterstützt, mit angeblich 8 000 Mann zu Fuß und 1 600 Reitern ins Feld und zerstörte die neue Burg nach kurzer Belagerung. Hierbei wurde der ohnehin recht kleine Ort vermutlich ebenfalls zerstört. Dass Uttenhausen wüst lag, wird urkundlich erstmals in einer im Schlossarchiv Völkershausen verwahrten Urkunde aus dem Jahre 1488 erwähnt. Eine Sage erzählt, dass sich die Uttenhäuser Einwohner zuerst nach Rothausen gewendet hät ten. Dort habe man sie aber nicht aufgenommen. Dann hätten sie sich in Rappershausen niedergelassen, dem deshalb auch heute die Flur zugehört. Hermann Kellermann überlieferte 1908: „Die Feldgüter Uttenhausens bestehen heute noch aus 12 Huben und 3 Höfen, die unter die Einwohner Rappershausens und Goll-muthhausens verteilt und der römhildischen hohen und niederen Gerichtsbarkeit unterworfen waren.“
Im September 1656 wurden im sog. „Königshöfer Rezeß“ zwischen Bischof Jo-hann Philipp von Schönborn zu Würzburg und Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen verschiedene nachbarlicher Irrungen beigelegt. Darin wurde unter anderem festge-legt, dass der kleine und der große Zehnt der Feldfrüchte von Uttenhausen dem benachbarten Pfarrer in Rothausen zusteht. Er wurde im 19. Jahrhundert gegen eine jährliche Summe von 215 Gulden abgelöst.
Valentin Kolb berichtete in einer im 18. Jahrhundert verfassten „Grenzbeschreibung in der Wüstung Uttenhausen mit den angrenzenden Ortschaften Rothausen, Höchheim, Gollmuthhausen, Hendungen, wie auch Bildhausen und Rappershau-sen“, dass 1727 der fürstbischöfliche Schultheiß von Saal und sein Bruder, ein Beauftragter des Amtes Wildberg sowie etliche aus Hollstadt den Burgkeller im zu Sachsen gehörenden Uttenhausen bestiegen und die Wüstung Würzburg zu zerschlagen versuchten. Am 7. August 1731 fiel gar eine bewaffnete Mannschaft aus der fürstbischöflichen Festung Königshofen in Uttenhausen ein. Im Gegenzug sah sich das Amt Römhild veranlasst, den würzburgischen Zehnten in Gleichamberg in Beschlag zu nehmen. 1747 schließlich erkannte Würzburg die Landeshoheit Sachsens an.
1806 waren die fünf sächsischen herzoglichen Linien ebenfalls in den Rheinbund aufgenommen worden. Auf dieser Grundlage wurde durch die Verträge vom 15. Dezember 1806 zwischen diesem und dem Herzogtum Sachsen-Meiningen und Sachsen-Gotha-Altenburg die Grenze festgelegt. Das nunmehrige Großherzogtum Würzburg erhielt im Tausch unter anderem die Wüstung Uttenhausen.
Um 1800 glaubten einige Rappershäuser auf dem mit Gebüsch überwachsenen ehemaligen Burgplatz Schätze zu finden, fanden aber nichts als einige Kellertreppen und verrostete eiserne Türen.
Der Rappershäuser Johann Rübig überlieferte 1926: „Was die erwähnte Feste betrifft, so finden sich in dem Uttenhäuser Wiesengrund am nordwestlichen Ende derselben noch sichtbare Reste vor. Es ist dies ein Erdwall von einem Tagwerk Fläche, sechs bis acht Meter Höhe, mit Gebüsch bewachsen. Unter dem Erdwall soll sich ein Keller befinden. Um 1830/40 wurde einmal von hiesigen Einwohnern ein Versuch gemacht, von der Seite zu diesem Keller zu gelangen. Da aber die Arbeit zu beschwerlich wurde, unterließ man das Weitergraben und so ist bis jetzt Gewissheit nicht vorhanden. Am westlichen Teil des Wiesengrundes ist eine Wiesenfläche von etwa sechs Tagwerk, deren westlicher Teil „Obertor“ heißt und deren südöstlicher Teil „Untertor“ genannt wird.“
Der Turmhügel liegt 1220 Meter südlich der Rappershäuser Ortskirche in einer Talsenke. Der rechteckige Turmhügel hat einen Durchmesser von 22 mal 29 Meter. Im Westen und Süden überragt er das Gelände um vier bis sechs Meter und von dem höher liegenden Gelände im Norden und Osten ist er durch einen 20 Meter breiten, zwei bis drei Meter tiefen Graben getrennt.
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