Mit neun zu sechs Stimmen hatte der Fladunger Stadtrat zuletzt das Bürgerbegehren der Initiative „Pro Fladungen“ abgeschmettert. Die Vereinigung sähe statt einer Asylunterkunft im Freizeitheim der Würzburger Blindeninstitutsstiftung lieber Seniorenwohnen verwirklicht. Dass ihr der Stadtratsbeschluss nicht passt, ist klar. Die Initiative wird gegen die Ablehnung klagen.
Mit 286 Unterschriften habe das Bürgerbegehren, das die Initiatoren „Seniorengerechtes Fladungen“ nennen, die formalen Hürden locker übersprungen, heißt es in einer Stellungnahme. Zehn Prozent der Wahlberechtigten, also 178, wären nötig gewesen.
Der Stadtrat von Fladungen ließ das Begehren dennoch nicht zu. Begründung laut Manfred Endres vom Landratsamt: Das Bürgerbegehren, wäre es erfolgreich, würde die Stadt verpflichten, nur eine Nutzung im jetzigen Freizeitheim anzustreben. Und das wäre die des altersgerechten Wohnens. Das wäre „eine unzulässige Vorfestlegung auf den künftigen Inhalt des Bebauungsplanes, die keinen Raum mehr für eine Abwägungsentscheidung lässt“. Auch die Interessen des Besitzers würden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bürgerinitiative in Person ihres Vertreters Karl-Heinz Waldmann nennt diese Begründungen „zweifelhaft“. Sie will gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt Fladungen vor dem Verwaltungsgericht Würzburg klagen.
Bürgerwillen nicht beachtet
„Es geht darum, den Willen von 286 Gemeindebürgern Ausdruck zu verleihen, dass Fladungen sich auf die demographischen Herausforderungen der Zukunft vorbereitet.“ Bürgerschaftliche Mitbestimmung müsse sichergestellt und nicht zugelassen werden, dass basisdemokratische Mitgestaltungsmittel von der Verwaltung ausgehebelt würden.
Waldmann zeigt sich enttäuscht, dass die Verwaltung den Bürgerwillen seiner Meinung nach weiter ignoriert. Von daher brauche man weiter ein erfolgreiches Bürgerbegehren.
Rechtsanwalt Christopher Richter berät die Bürgerinitiative. Er findet es bedenklich, „dass die Stadt und das Landratsamt in einem Gutachten meinen, die rechtlichen Hürden für Bürgerbegehren so hochhängen zu können, dass man faktisch in Bayern gar kein Bürgerbegehren mehr durchführen kann“. Dies entspreche nicht der Linie der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.
Für „rechtlich verfehlt“ hält Rechtsanwalt Richter die vorgebliche Meinung der Gemeinde, private Belange des Blindeninstituts stünden dem Bürgerbegehren „Seniorengerechtes Fladungen“ entgegen. Im baurechtlichen Verfahren dürften nur baurechtliche Fragen entscheidend sein, nicht nicht monetäre Gründe. „Ob das Blindeninstitut nun seine Gelder aus der Vermietung von der Regierung oder von einem Heimträger bekommt, kann doch hier keine Rolle spielen.“
Positives Ziel Seniorenheim
Letztlich müsste die Regierung von Unterfranken den schon bestehenden Mietvertrag mit dem Blindeninstitut wohl sogar kündigen, wenn das Bürgerbegehren Erfolg haben sollte. Denn die staatlichen Behörden seien an Recht und Gesetz gebunden – und ein Bürgerentscheid sei wie ein Gemeinderatsbeschluss.
Die Initiative Pro Fladungen hatte mit ihrem Bürgerbegehren eine Änderung des für das Freizeitheim gültigen Bebauungsplanes angestrebt. Auch hätte die Stadt vorerst nicht weiter in Richtung Asylunterkunft planen können, hätte der Stadtrat das Begehren zugelassen. Innerhalb von drei Monaten hätte ein Bürgerentscheid angesetzt werden müssen (wir berichteten).
Anwalt Richter betont in der Stellungnahme, dass sich das Begehren nicht gegen die Sammelunterkunft richte, sondern „mit der Errichtung einer Seniorenunterkunft ein positives Ziel“ verfolge. Außerdem müsse zwischen dem Bürgerbegehren „Seniorengerechtes Fladungen“ und der Initiative „Pro Fladungen“ rechtlich unterschieden werden.
Fred Goldbach, einer der Mitinitiatoren von „Pro Fladungen“, sah sich übrigens – wie viele andere Fladunger auch – am Mittwochabend im Freizeitheim um. Er war „begeistert vom Objekt“. Es sei – mit wenigen Umbauten – gut geeignet für eine Nutzung im sozialen Bereich.
Fladungens Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten war am Montag für eine Stellungnahme zu den neuen Entwicklungen nicht erreichbar.