Wie der Homepage des Robert Koch-Instituts zu entnehmen ist, hat der Landkreis Rhön-Grabfeld zum Freitag wieder den Corona-Schwellenwert von 35 überschritten. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 38,9 (Stand: 23. Oktober, 0 Uhr), damit sprang die Corona-Ampel von Grün auf Gelb. Zuletzt war das im September der Fall.
Der Landkreis weist in seinem Statusupdate am Freitag, 23. Oktober, darauf hin, dass zu befürchten sei, dass der kritische Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Kürze überschritten werden könnte. Dann würden noch weitergehende Einschränkungen als die unten genannten in Kraft treten. Die Maßnahmen würden immer solange gelten, bis der entsprechende Grenzwert sechs Tage am Stück unterschritten wurde. Über Veränderungen werde das Landratsamt gesondert informieren.
Welche Einschränkungen nun für Rhön-Grabfeld gelten
Für Rhön-Grabfeld gelten ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, zusätzlich zu den unter Grün schon aufgeführten Maßnahmen, dass private Feiern und Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt werden. Zwei Hausstände oder maximal zehn Personen gelten auch für den öffentlichen Raum und für die Gastronomie. Zudem wird eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie eingeführt, ausgenommen ist nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken, die mitnahmefähig sind. Von 23 bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol mehr verkauft werden.
Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Es besteht nun eine Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Die Regelungen für Ausnahmen bleiben davon unberührt. Maskenpflicht besteht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Gleiches gilt für die Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fluren, Kantinen und Eingängen. Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Maskenpflicht besteht nunmehr auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
Keine Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen
In Bezug auf die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen stimmte sich das Gesundheitsamt mit der Polizei ab. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass keiner der öffentlichen Plätze so stark frequentiert ist, dass eine Maskenpflicht angeordnet werden muss. Die Erfahrung der letzten Tage habe gezeigt, dass bei der normalerweise vorherrschenden Frequenz die geltenden Abstände von 1,5 Metern gut eingehalten werden können.
Aus den gleichen Überlegungen wird davon abgesehen, den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr zu untersagen.
Die aktuellen Zahlen aus Rhön-Grabfeld
Im neuesten Statusupdate (Stand: Freitag, 23. Oktober, 12 Uhr) meldet das Landratsamt 75 aktuell bestätigte Corona-Fälle, am Donnerstag waren es noch 66. Genauso wie am Donnerstag befinden sich sechs Personen in stationärer Behandlung und drei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Die Gesamtzahl der Corona-Fälle ist von Donnerstag auf Freitag von 341 auf nunmehr 351 gestiegen.
Bezogen auf die Reihentestung in der Gemeinschaftsunterkunft Fladungen teilte das Landratsamt mit, dass die Tests am Donnerstag bis in die Abendstunden angedauert hätten, sodass die Ergebnisse in diesem Update noch nicht enthalten sind.
Auch die Ignaz-Reder-Realschule in Mellrichstadt wird explizit benannt. Eine neunte Klasse der Schule befinde sich aktuell in Quarantäne, es lägen alle Testergebnisse vor. Eine achte Klasse befinde sich ebenfalls in Quarantäne. Auch hier wurden Testungen durchgeführt, die Ergebnisse aber noch nicht eingetroffen.
Rhön-Klinikum schränkt Patientenbesuche ein
Der Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt schränkt aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland und der Region Patientenbesuche ein. Der Zugang zu den Kliniken ist ab Sonntag, 25. Oktober, nur noch in Ausnahmefällen möglich. "Mit dieser Maßnahme möchten wir unserer Verantwortung gerecht werden, eine mögliche Infektionsgefahr in den Kliniken so gering wie möglich zu halten", sagt Stefanie Straub vom Rhön-Klinikum. Zu den Ausnahmen gehören Besucher und Angehörige von Palliativpatienten und zur Begleitung von Sterbenden. Außerdem werdende Väter oder andere Vertrauens- und Bezugspersonen bei Geburten. Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben der Zugang gewährt werden muss, sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Notfall- und schwerstkranke Patienten werden weiterhin aufgenommen und behandelt. Auch nicht notfallmäßige Behandlungen werden durchgeführt. Praxen, Läden und die Apotheke im Zentrum für ambulante Medizin bleiben jedoch für Patienten, Mitarbeiter und Besucher geöffnet.
