Kein Verständnis hat der Gemeinderat für eine Aufforderung der Fachbehörde am Landratsamt, einen Beschluss vom 17. September aufzuheben. Dabei geht es um die Widmung von zwei Eheschließungsorte in Klein- und Großeibstadt. Mit 3 : 10 Stimmen entschied das Gremium der Fachaufsicht nicht zu folgen und Eheschließungen an beiden Orten zuzulassen.
Die Behörde hatte an der Kriegergedächtniskapelle in Großeibstadt die Lautstärke durch die direkt angrenzende Bundesstraße bemängelt, "weil diese insbesondere bei nicht deutschsprachigen Heiratswilligen zu Problemen führen könnte." In Kleineibstadt an der Marienkapelle kritisiert die Behörde, dass es sich um ein kirchliches Grundstück handelt. Das könnte zu einer Vermischung oder Konflikten zwischen weltlichen und kirchlichen Trauungen führen.
Die Lautstärke an der Kriegergedächtniskapelle hält der Gemeinderat für unproblematisch: Es könne schon vorkommen, dass man das "Ja" des Brautpaares nicht hört, wenn gerade ein Auto vorbeifährt. Das aber sei kein Grund, diesen Trauungsort nicht zu genehmigen.
Die Paare treffen ihre eigene Wahl
In Kleineibstadt sei den Brautleuten von vorneherein klar, dass es sich um eine Kapelle, also einen kirchlichen Bereich handelt, weil sie selbst diesen Ort ja selber ausgesucht haben. Bürgermeister Gerd Jäger erläuterte, dass es der Fachbehörde dabei wohl um die korrekte Trennung zwischen Staat und Kirche geht, da die Trauungen lediglich standesamtlich sind.
Das Gremium entschied mehrheitlich: Wir heben unsere Beschlüsse nicht auf und lassen es jetzt mal darauf ankommen, welche Schritte die Fachbehörde weiter unternimmt.
Reparaturen im Endesweg
Zuvor hatte Markus Schraub vom Planungsbüro fmp den Planungsstand zur Sanierung des Endeswegs in Kleineibstadt vorgestellt. Dort ist die Böschung zum Teil abgerutscht, im Kanal befinden sich Steine und Reste von gebrochenen Rohrleitungen. Eine Sanierung sei unumgänglich. Seine Pläne sehen eine Anhebung der tiefer liegenden Straße auf Höhe des Gehwegs vor. Dieser Gehweg mit einer Breite von 2.20 bis 2.40 Meter soll gepflastert werden. Die Straße hat eine Breite von 3,50 Metern. Ein Grünstreifen trennt beide Bereiche. Eventuell kommt eine Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung infrage. Deshalb muss die Planung noch mit dieser Behörde abgestimmt werden. Danach werden die Kosten ermittelt und die endgültige Planung vorgelegt.
Infos über Fotovoltaikanlage
Informationen gaben Christoph Blaufuß und Fabian Gratzke von der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH aus Burkunstadt zu einer möglichen Freiflächen-Fotovoltaikanlage in Großeibstadt. Dabei geht es vor allem um die Einsehbarkeit der Anlagen, aber auch um die Bonität der Ackerflächen.

Nur einige Bereiche kommen infrage. Die Kosten sind mit 3,2 Millionen Euro veranschlagt, es besteht die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung. Aufträge für die Anlage sollen regional vergeben werden. Die Anlage wäre 20 Jahre in Betrieb. Anschlüsse wären an den vorhandenen Solaranlagen in Kleinbardorf oder Aubstadt möglich. Das nahm der Gemeinderat zur Kenntnis und wird in einer der nächsten Sitzungen weitergehend beraten.
Sanierung der Ortsdurchfahrt
Dann ging es um die Sanierung der Ortsdurchfahrt Großeibstadt. Dazu teilte das Landratsamt mit, dass 2022 die Planungen für eine Sanierung beginnen sollen. Betroffen ist die Ortsdurchfahrt von der Einmündung Neumühlstraße bis zum Schmiedstor. Baubeginn soll 2025 sein. Die Gemeinde habe die Möglichkeit, sich der Maßnahme anzuschließen und Nebenflächen, unter anderem Gehwege, gleichzeitig auf eigene Kosten zu sanieren. Dazu können Fördermittel beantragt werden. Das liegt in den Händen der Verwaltungsgemeinschaft.
Bürgermeister Gerd Jäger stellte dann einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an in der Nähe stehenden Windenergieanlagen zur Diskussion. Hier wäre die Gemeinde mit 347.000 Quadratmetern betroffen und bekommt dafür eine jährliche Entschädigung von 214,18 Euro. Dagegen gab es keine Einwände.