Die FFH-Gebiete "Tal der Brend" und "Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach" sind in das europäische Netz besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" der EU eingebunden. Diese Gebiete beheimaten Arten und Lebensräume, die nur noch selten vorkommen. Damit sie nicht verschwinden, müssen sie in einem günstigen Zustand erhalten werden.
Wie das gehen soll, erläuterte die Biologin Miriam Koblofsky (Regierung von Unterfranken) dieser Tage im Landratsamt Rhön-Grabfeld. Gekommen waren gut 30 Interessierte, die entlang der Brend oder der Saale Felder, Wiesen und Wälder besitzen oder Fischereirechte haben. Denn auf ihre Mitarbeit und Akzeptanz sind die Naturschutzbehörden angewiesen, wenn das Projekt von Erfolg gekrönt sein soll.
Die Biologin erläuterte das weitere Vorgehen: Zwei Büros wurden damit beauftragt, die beiden Gebiete zu kartieren. Man erwartet sich Antworten auf die Fragen, in welcher Menge und Qualität sind bedrohte Pflanzen, Tiere oder Lebensräume in beiden Gebieten vorhanden? In Managementplänen wird dann festgehalten, was man tun kann, um die Bestände zu erhalten und verbessern.
Was ist von Interesse?
Auf welche Arten schauen die Kartierer besonders? Brend und Saale sind Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, darüber hinaus gibt es feuchte Hochstaudenfluren, magere
und Weichholzauwälder mit Erle, Esche und Weide. Auf den Wiesen sucht man nach der Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Denn dieser Schmetterling ist ein Indikator, der mit seinen hohen Lebensraumansprüchen stellvertretend für viele andere gefährdete Arten steht. Dort, wo der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling existiert, kommen ökologisch wertvolle, artenreiche Grünlandbestände vor, die extensiv genutzt werden. In der Brend und in der Saale wird der Bestand an Bachneunaugen und der Mühlkoppe untersucht. Entlang der Saale sind die Salzwiesen von besonderem Interesse, in der Saale die Bachmuscheln.
Wie geht es nach der Kartierung weiter? Die Naturschutz- und Forstverwaltung erstellt auf der Basis der Daten aus der Kartierung Managementpläne für jedes einzelne Natura 2000-Gebiet und legt dabei fest, welche Maßnahmen nötig sind, um die Lebensraumtypen und Arten zu erhalten.
Runder Tisch mit Eigentümern
Diese Pläne werden dann in einem Runden Tisch den Flächeneigentümern und –nutzern, Kommunen und Behörden vorgestellt. Dabei können Fragen geklärt und Vorschläge eingebracht werden, erklärte die Biologin. Rechtsverbindlich sind diese Entwürfe nur für Behörden. Für private Grundstückseigentümer und Nutzer stellt der Managementplan lediglich Empfehlungen zusammen, wie die Landnutzung ökologisch optimal umgesetzt werden kann. Das heißt: Sie müssen nichts tun, um die Managementpläne zu unterstützen. Sie dürfen aber auch nichts tun, was die Situation für die Tiere und Pflanzen dort verschlimmert.
Bei der Umsetzung der Managementpläne wird zusammen mit den Eigentümern und Landnutzern besprochen, wie sich die einzelnen Maßnahmen bestmöglich realisieren lassen und welche Förderprogramme dafür genutzt werden können. Dafür stehen als Ansprechpartner die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden und der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.
Sonderlich diskussionsfreudig war die Zuhörerschaft bei der Infoveranstaltung im großen Sitzungssaal des Landratsamtes nicht. Ein Zuhörer fragte, ob Eigentümer ein Mitspracherechtbei den Maßnahmen auf seinen Flächen habe. Dies wurde eindeutig bejaht, mit dem Hinweis, dass Privatleute zu nichts gezwungen werden.
Natura 2000Natura 2000 ist ein europweites Schutzgebietsnetz zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des "Übereinkommens über die biologische Vielfalt", das 1992 anlässlich der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus den Fauna-Flora- Habitat-Gebieten (FFH) und den Vogelschutzgebieten. Mit zurzeit über 20 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit. Alle Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, haben sich verpflichtet, Natura 2000 umzusetzen und damit das Naturerbe Europas zu bewahren.