Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss Journalisten Auskunft darüber geben, wie viel Geld es externen Rechtsanwälten bezahlt, um Anfragen nach dem Presserecht abzuwehren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden. Geklagt hatte die Rhön Medien GmbH aus Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld), die unter anderem die Zeitungen "Rhön- und Saalepost" und "Rhön- und Streubote" herausgibt. Die Auskunft über die Rechtsanwaltskosten, die beim Bundesamt angefallen sind, sei eine "wichtige Grundlage für weitere Recherchen" der Redaktion, sagt Christoph Partsch, ...
Klage erfolgreich: Verfassungsschutz muss Kosten offen legen

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.
Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.
Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.