Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss Journalisten Auskunft darüber geben, wie viel Geld es externen Rechtsanwälten bezahlt, um Anfragen nach dem Presserecht abzuwehren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden. Geklagt hatte die Rhön Medien GmbH aus Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld), die unter anderem die Zeitungen "Rhön- und Saalepost" und "Rhön- und Streubote" herausgibt.
Bad Neustadt/Köln