Mit einem Minus von rund 241.000 Euro, was die freie Finanzspanne angeht, starten die Haushaltsberatungen des Gemeinderats in Sulzfeld. Allerdings wartet die Gemeinde noch auf zugesagte Zuschüsse in Höhe von 1,8 Millionen Euro für den Neubau des Kinderhortes, der bald zum Ende kommt. Lediglich 100.000 Euro seien bisher geflossen, erklärte Bürgermeister Jürgen Heusinger zum Thema Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022, das die Gemeinde mit einem Schuldenstand von rund 1,215 Millionen Euro abgeschlossen hat.
Eine bunte Blumenwiese für das Öko-Konto der Gemeinde Sulzfeld
Einen Schritt vorangekommen ist die Gemeinde bei der Erstellung eines Öko-Kontos, mit dem Flächen ausgeglichen werden sollen, die für Baumaßnahmen gedacht sind, die mit einer Versiegelung von Flächen verbunden sind. Konkret geht es um die Errichtung der Grüngutsammelplätze in Sulzfeld und Kleinbardorf. Um die Flächen auszugleichen, wird ein gut 3000 Quadratmeter großes Grundstück am Neubaugebiet von Kleinbardorf in das Öko-Konto überführt. Das heißt, dass dieses Ackergrundstück zu einer Blumenwiese mit Baumbewuchs umgestaltet wird.
Merowinger-Gräber in Kleinbardorf machten Bauplätze unverkäuflich
Eigentlich war die Fläche ja zur Bebauung vorgesehen, archäologische Untersuchungen hatten aber ergeben, dass sich dort Gräber aus der Merowinger-Zeit befinden. Ein Bauherr hätte also vor Baubeginn zunächst für die Sicherstellung sorgen müssen. Weil das mit kaum absehbaren Kosten verbunden ist, fanden sich keine Interessenten für die Grundstücke. Für die Bilanzierung und die Erstellung des Öko-Kontos beauftragte der Gemeinderat das Planungsbüro Ledermann aus Mellrichstadt für das Angebot in Höhe von 7497 Euro.
Die Feuerwehren von Sulzfeld und Leinach haben bereits Kinderfeuerwehren, als dritte im Bunde kommt jetzt die Kleinbardorfer dazu. Die Zustimmung des Gemeinderats war jetzt vor allem aus versicherungstechnischen Gründen notwendig. Regelmäßige Kindertreffen bei der Feuerwehr gab es schon seit längerer Zeit. Schließlich erteilte das Gremium auch das gemeindliche Einvernehmen für einen Antrag, der den Bau eines überdachten Schwimmbeckens samt Nebengebäude beinhaltete. Der Antragssteller besitzt auch einen eigenen Brunnen.