Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stärkt die Pressefreiheit in Deutschland – und damit die Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Medienvertretern auf Nachfrage offen legen, wie viel Steuergeld es für die Beratung und Vertretung durch externe Rechtsanwälte ausgibt.
Bad Neustadt/Köln