Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stärkt die Pressefreiheit in Deutschland – und damit die Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Medienvertretern auf Nachfrage offen legen, wie viel Steuergeld es für die Beratung und Vertretung durch externe Rechtsanwälte ausgibt.
Der Sachverstand in den Behörden, egal ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, reicht ganz offenbar nicht immer aus, um komplexe Verfahren und Projekte zu managen. Wenn man sich dann entscheidet, Geld für externe (Rechts-)Berater auszugeben, dann haben die Bürger auch einen Anspruch zu erfahren, welche Summen dafür anfallen und an wen sie fließen. Schließlich handelt es sich um Steuergelder.
Nicht in jeder Situation sind Ministerien und Ämter, Kreisverwaltungen und Rathäuser zu dieser Information und Transparenz bereit. Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber den Behörden wurde genau deshalb in die Pressegesetze geschrieben. Journalisten sollen nachfragen und ihrer Kontrollfunktion nachkommen können, so wie es das Grundgesetz erwartet. Das Kölner Urteil bestätigt den Auskunftsanspruch. Nicht nur gegenüber dem Verfassungsschutz.