Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stärkt die Pressefreiheit in Deutschland – und damit die Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Medienvertretern auf Nachfrage offen legen, wie viel Steuergeld es für die Beratung und Vertretung durch externe Rechtsanwälte ausgibt. Der Sachverstand in den Behörden, egal ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, reicht ganz offenbar nicht immer aus, um komplexe Verfahren und Projekte zu managen. Wenn man sich dann entscheidet, Geld für externe (Rechts-)Berater auszugeben, dann haben die Bürger auch einen Anspruch zu erfahren, welche ...
Kommentar: Wer Steuergeld ausgibt, muss auch sagen wofür

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