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Herbstadt: Lerche und Wiesenweihe Brutgebiete sind zu berücksichtigen

Herbstadt

Lerche und Wiesenweihe Brutgebiete sind zu berücksichtigen

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    In diesem Bereich zwischen Herbstadt und Ottelmannshausen soll in einer Senke die Photovoltaikanlage Herbstadt-Ottelmannshausen gebaut werden.
    In diesem Bereich zwischen Herbstadt und Ottelmannshausen soll in einer Senke die Photovoltaikanlage Herbstadt-Ottelmannshausen gebaut werden. Foto: Hanns Friedrich

    Ausführlich befasste sich der Gemeinderat Herbstadt in seiner Sitzung mit den zahlreichen Stellungnahmen zur geplanten Photovoltaikanlage Herbstadt-Ottelmannshausen. Diese soll nördlich von Ottelmannshausen in einer Größe von 57,2 Hektar auf ackerbaulich genutzten Flächen entstehen. Östlich schließt das Landschaftsschutzgebiet "Naturpark Haßberge" und das Naturschutzgebiet "Poppenholz" an. Deckungsgleich zum Naturschutzgebiet ist das FFH-Gebiet "Laubwälder bei Bad Königshofen" und SPA-Gebiet "Laubwälder und Magerrasen im Grabfeldgau" ausgewiesen. Außerdem ist es ein Bereich, in dem Wiesenweihe und Lerche zu Hause sind. "Es gibt also einiges zu beraten", sagte Bürgermeister Georg Rath.

    Die Untere Naturschutzbehörde verweist auf den europäischen Weitwanderweg. Hier bestehe eine gute Fernsicht nach Süden und Südosten. Diese würde durch eine PV-Anlage erheblich beeinträchtigt und durch eine Eingrünung entlang des Rad- und Wanderweges vollständig versperrt. Der Gemeinderat sagte dazu, dass es sich nicht um einen zentralen Aussichtspunkt handelt. Von daher könne auch nicht die Rede von einer Sichtbeeinträchtigung sein. Hingewiesen wird weiterhin auf 14 Feldlerchenreviere. Diese würden durch die Photovoltaikanlagen überbaut. Weiterhin wurden Vorkommen der Wiesenweihe aufgezeigt, und zwar nördlich von Ottelmannshausen. Hier müssten entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzes getroffen werden.

    Festgestellt wurde weiterhin, dass sich im Bereich Ottelmannshausen durch die langjährige extensive Ackernutzung seltene Segetalvegetation etablierte. Einige Arten der Roten Liste Bayern und Deutschland, wie Sommer-Adonisröschen, Sparrige Schöterich und Möhren-Haftdolde kommen dort vor. Die Bebauung dieser naturschutzfachlich sehr wertvollen Fläche sei als äußerst kritisch zu sehen und abzulehnen. Entschieden hat man, die naturschutzrechtliche Bilanzierung anzupassen und die Hinweise in die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergänzt. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben.

    Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Abteilung Land- und Dorfentwicklung, hatte keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken. Allerdings müsse die Flurbereinigungsgenossenschaft Herbstadt rechtzeitig beteiligt werden. Die Handwerkskammer für Unterfranken befürwortet explizit den Ausbau von dezentralen, erneuerbaren Energieversorgungsstrukturen. Nach Möglichkeit unter Berücksichtigung einer weiteren ökologischen Verwertung der Flächen und unter Einbezug von regionalen Handwerksbetrieben zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Das Landesamt für Denkmalpflege teilt mit, dass derzeit im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt sind. Mit der Auffindung bislang unentdeckter Bodendenkmäler oder Funde sei jedoch jederzeit zu rechnen. Dies müsse dann mitgeteilt werden.

    Das Staatliche Bauamt hatte keine Einwände, verweist jedoch auf das bestehende Wegenetz. Neue Zufahrtswege sollten vermieden werden. Außerdem müsse eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf Bundes- und Staatsstraßen ausgeschlossen sein. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen stellt fest, dass im Bebauungsplan weder in ein Wasserschutzgebiet noch in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Vorgaben gibt es zum Brandschutz durch Kreisbrandrat Stefan Schmöger und der Untere Naturschutzbehörde zur Begrünung. Letztendlich konnte das Gemeinderatsgremium den Beschluss zur Billigung und Auslegung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fassen.

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