Zur Berichterstattung über die Bauausschusssitzungen in Mellrichstadt erreichte die Redaktion folgender Leserbrief.
"Die letzten Bauausschusssitzungen - nicht nur in Mellrichstadt - zeigen folgende Problematik auf: Durch die Änderung der bayerischen Bauordnung Anfang 2021 kann es - vor allem durch die neue Abstandsflächenregelung – für die Baugebiete ohne gültigen Bebauungsplan zur einer massiven Änderung des Erscheinungsbildes kommen.
Die Folge ist, dass größere Gebäude genehmigt werden müssen, egal ob sie ein homogenes Erscheinungsbild und eine nach strikten Regeln gewachsenen Struktur empfindlich stören.
In Gebieten mit Bebauungsplan ist die Firsthöhe zum größten Teil begrenzt. In den 'freien' Baugebieten kann die Firsthöhe - je nach Grundstücksgröße - ohne weiteres 2,5 Meter die mittlere Firsthöhe überragen. Auch Traufhöhen und Gebäudebreiten sind hier frei wählbar.
Für die Bewohner der bestehenden Bebauung wird aus meiner Sicht eine nicht tragbare Situation geschaffen. In Gebieten, die ursprünglich für Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser ausgelegt wurden (Grundstücksgröße, Straßenbreite) sind nun wesentliche größere Gebäude möglich.
Einer sicherlich notwendigen Nachverdichtung steht dieser Sachverhalt nicht gut zu Gesicht, da durch zu große Einzelgebäude die bestehende Bebauung an Wert verliert und für die Bewohner die Lebensqualität abnimmt.
Der Gesetzgeber in München hat über das ganze Land eine Vorgabe geschaffen, die für das Umland von größeren Städten eine Berechtigung hat, jedoch Kommunen auf dem Land erhebliche Schwierigkeiten bereiten wird.
Nun bleibt den Kommunen nur, in Windeseile per Schnellverordnung Folgendes zu regeln: Erstellung einer Gestaltungssatzung für die betroffenen Gebiete, unter anderem mit Begrenzung der maximalen Firsthöhe und Giebelbreite, Beteiligung der direkt betroffenen Nachbarschaft (nicht nur die angrenzenden) und eine Anpassung der Stellplatzverordnung an den tatsächlichen Bedarf. Ich hoffe, dass dies in Mellrichstadt schnell umgesetzt wird."
Claudia Dietz
97638 Mellrichstadt