Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg wurden überarbeitet und aktualisiert. Wie Bürgermeisterin Sonja Reubert dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung erläuterte, sei die bisher aktuelle Richtlinie in einigen Punkten nicht präzise genug gewesen. Die Neufassung wurde vor der Vorstellung im Gemeinderat bereits mit den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Februar vorberaten, so dass sie jetzt ohne weitere Diskussion verabschiedet werden konnte.
Die Gemeinde fördert die Vereinsarbeit durch die mietfreie Bereitstellung von Veranstaltungs-, Vereins- und Proberäumen. Neu geregelt wurde die Überlassung von Räumlichkeiten an Vereine für kommerzielle Veranstaltungen. Jeder Verein erhält eine freie Veranstaltung pro Jahr, bei weiteren Veranstaltungen sind Mieten zu zahlen. Gewährt werden Zuwendungen unter anderem für die laufende Vereinsarbeit. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der jeweils förderfähigen Kosten, maximal 2500 Euro. Bei Trachten, Uniformen und Mangelinstrumenten gibt es keine Deckelung, die Quote beträgt auch 10 Prozent. Die Richtlinien klären auch die jährlichen Zuwendungen für die Feuerwehren. Pro Jugendlichen gibt es 50 Euro, pro Kinderfeuerwehr 250 Euro. Nicht mehr antragsberechtigt sind künftig Parteien und Wählergruppen.
Auflagen wegen der Stabilisierungshilfe
Die Gemeinde Sandberg hat im Jahr 2020 Stabilisierungshilfe in Höhe von 650 000 Euro als Investitionshilfe bekommen. Diverse Auflagen sind damit verbunden, so muss nachgewiesen werden, dass die Kreditaufnahme nicht mehr als die ordentliche Tilgung beträgt. Die Tilgung im Haushalt wird mit 153 703 Euro ausgewiesen, die Kreditermächtigung lautet über 153 700 Euro und liegt damit im geforderten Rahmen. Bürgermeisterin Reubelt und Geschäftsstellenleiter Peter Brust konnten aber schon anklingen lassen, dass für 2021 keine Kreditaufnahmen vorgesehen seien. Der Haushalt wird in der nächsten Sitzung beraten. Die geplante Kreditaufnahme im aktuellen Jahr für Investitionen in die Abwasserbeseitigung sei von dieser Auflage nicht betroffen.
Eine weitere Auflage ist die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Reduzierung der Heizkosten durch die energetische Sanierung des Rathauses oder die Erhöhung von Gebühren für Verwaltungstätigkeiten. 144 Maßnahmen umfasst das Haushaltskonsolidierungskonzept mittlerweile. Seit Beginn konnten rund 515 000 Euro eingespart werden, gab Brust bekannt.
Bauantrag für ein Carport
Zugestimmt wurde dem Bauantrag für ein Wohnhaus mit Carport in Kilianshof. Beschlossen wurde die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschule. Verschiedene Modelle wurden von der Lehrerschaft vorab getestet. Angeschafft werden soll nun je ein Gerät für die vier Klassenräume, für insgesamt 7200 Euro. Der jährliche Filterwechsel beträgt je Gerät 235 Euro und wird vom Hausmeister vorgenommen. Die Gemeindeverwaltung wird einen Förderantrag stellen, erwartet werden 3600 Euro.
Um die Gemeindeentwicklung und Innenentwicklung aktiv zu steuern, besteht die Möglichkeit, dass sich die Gemeinde über eine Satzung ein Vorkaufsrecht für bestimmte Grundstücke einräumt. Die Bürgermeisterin stellte in Grundzügen die Vorteile dar. Nun sollen die Gemeinderäte aus jedem Ortsteil der Gemeindeverwaltung entsprechende Grundstücke melden. In einer der nächsten Sitzungen soll über eine Satzung beraten werden.