Ein bedeutender Schritt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Wülfershausen und Eichenhausen wurde am Montag vollzogen. Die Gemeinde Wülfershausen erhielt zwei neue Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), die künftig am Eingang des Milchhäuschens in Wülfershausen sowie im Eingangsbereich des Feuerwehrhauses in Eichenhausen bereitstehen werden.
Diese neuen Geräte, die von der Björn Steiger Stiftung übergeben wurden, seien ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Notfallvorsorge in der Saalegemeinde, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Wülfershausen, der auch folgende Informationen entnommen sind:
Bürgermeister Wolfgang Seifert und der gesamte Gemeinderat begrüßen die Installation der AED-Geräte als wesentlichen Fortschritt zur Erhöhung der Sicherheit im Notfall. „Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sind von größter Bedeutung. Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung der Björn Steiger Stiftung, die uns hilft, im Ernstfall Leben zu retten“, betonte Seifert bei der Übergabe.
In Deutschland sterben jährlich etwa 65.000 Menschen an plötzlichem Herztod, eine Erkrankung, die unabhängig von Alter, körperlicher Fitness oder bestehenden Vorerkrankungen jeden treffen kann. Die Initiative „Herzsicher“ zielt darauf ab, Städte und Gemeinden durch die Bereitstellung von AED-Geräten und umfassende Schulungen in Erste-Hilfe-Maßnahmen besser auf Notfälle vorzubereiten. So können auch Laien im Notfall schnell und effektiv reagieren.
Rechtliche Aspekte der Ersten Hilfe
Die Bereitschaft zur Ersten Hilfe ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine gesetzliche. Laut Paragraf 323c des Strafgesetzbuches sind Personen verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich ist. Sollte dabei eine Person versehentlich verletzt werden, sind diese Handlungen im Rahmen der Erste Hilfe rechtlich gedeckt, solange sie nicht mutwillig oder fahrlässig ausgeführt werden.
Darüber hinaus stellt die gesetzliche Regelung klar, dass Ersthelfer für Schäden, die im Zuge der Hilfeleistung entstehen, nicht haftbar gemacht werden, wenn diese nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Verletzungen, die Ersthelfer sich selbst zufügen, sind durch ihre Krankenversicherung abgedeckt, während Sachschäden vom Staat übernommen werden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Um bestmöglich auf Notfälle vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, regelmäßig an qualifizierten Erste-Hilfe-Kursen teilzunehmen. Eine Auffrischung der Kenntnisse alle fünf Jahre wird als effektiv angesehen.
Mit den neuen Defibrillatoren in Wülfershausen und Eichenhausen ist die Gemeinde nun besser gerüstet, um im Notfall schnelle und effektive Hilfe leisten zu können, heißt es im Pressetext. Die Bürgerinnen und Bürger können sich sicherer fühlen, da sie wissen, dass im Ernstfall professionelle Unterstützung und lebensrettende Geräte zur Verfügung stehen.