Nach längerer Ruhezeit gibt es jetzt wieder Bewegung in der rechtlichen Auseinandersetzung um den Windpark Wargolshausen/Wülfershausen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die nachträglichen naturschutzrechtlichen Anordnungen des Landratsamts Rhön-Grabfeld gekippt und damit den Eilanträgen der Regio E2 Windpark GmbH stattgegeben. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass das Vorhaben umgesetzt wird, denn es stehen weitere gerichtliche Entscheidungen aus.
Fast vier Jahre
Bald vier Jahre dauert nun schon der Rechtsstreit zwischen Landratsamt und den Initiatoren des Windparks, der insgesamt aus 13 Windrädern im Bereich Wülfershausen, Wargolshausen und Junkershausen bestehen soll. Zuletzt hatte das Landratsamt nachträglich verfügt, dass sämtliche, seit 2014 genehmigten Anlagen jährlich von Anfang Mai bis Mitte August tagsüber abgeschaltet werden müssen, teilt Harald Schwarz von Regio E2 Windpark in einer Presseerklärung mit.
Diesen Passus erklärte das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg nun für rechtswidrig, was Manfred Endres vom Landratsamt mit einer kleinen Korrektur bestätigt. „Die Abschaltung erfolgt bei Beobachtung geschützter Arten“, heißt es in der Anordnung vollständigkeitshalber. Das setze voraus, dass entsprechende Beobachtungen vom Betreiber vorgenommen werden.
Wesentlicher Eingriff
Das Gericht sehe in den auferlegten Abschaltzeiten einen wesentlichen Eingriff in die Genehmigungen aus dem Jahr 2014, so Harald Schwarz. Dieser Eingriff komme einer dauerhaften (Teil-) Aufhebung beziehungsweise Abänderung der bestehenden Genehmigungen gleich, so lautet nach Worten von Schwarz die Begründung des Gerichts. Außerdem sei festgestellt worden, dass die Anordnungen „dem Kern der Genehmigungen entgegenstehe“.
Offen ist nun noch, ob das Landratsamt die nachträglichen Anordnungen aufhebt oder eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwartet, das sich noch anschließen könnte, wenn das Landratsamt bei seiner Haltung bleibt. Endres neigt jedoch eher dazu, dem Spruch zu folgen, da die Aussagen des Würzburger Gerichts deutlich gewesen seien.
Weiteres Verfahren in München
Das Ganze habe nichts mit dem Verfahren zu tun, das noch am Bayerischen Gerichtshof in München anhängig ist, betonte Endres. Da gehe es um eine „bestandskräftige Genehmigung“, die die bereits erteilte Baugenehmigung absegnet oder verwirft. „Die Sache ist noch nicht in trockenen Tüchern.“
Außerdem unterstellen die Anlagenplaner dem Landratsamt Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Deswegen sind bereits Schadenersatzforderungen gestellt, bei denen es um „sehr beträchtliche Beträge“ gehe, so Endres, und für die der Freistaat aufkommen müsste.
Rechtlicher Status bleibt
So sei der rechtliche Status nach wie vor so, dass die Regio E2 zwar bauen könne, „aber auf eigenes Risiko“, da die letzte Entscheidung noch ausstehe, erklärte Endres. Und dieses Risiko wollen die Gesellschafter aus Wülfershausen nicht eingehen, betont Jürgen Rüth von Regio E2. Nach wie vor bestehe aber die feste Absicht, den Windpark zu realisieren, aber erst, wenn alle Unwägbarkeiten beseitigt seien.