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Nordheim: Nordheim: Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Nordheim

Nordheim: Neukalkulation der Friedhofsgebühren

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    Für die gemeindlichen Friedhöfe in Nordheim (im Bild) und Neustädtles wurde eine neue Friedhofssatzung erlassen. Die geplanten naturnahen Bestattungen sollen dann in einer Ergänzungssatzung berücksichtigt werden.
    Für die gemeindlichen Friedhöfe in Nordheim (im Bild) und Neustädtles wurde eine neue Friedhofssatzung erlassen. Die geplanten naturnahen Bestattungen sollen dann in einer Ergänzungssatzung berücksichtigt werden. Foto: Eva Wienröder

    Das Friedhofswesen beschäftigte den Gemeinderat noch einmal in seiner jüngsten Sitzung. Kopfzerbrechen bereitete dabei den Ratsleuten die Neukalkulation der Gebühren.

    Das Gremium hatte bereits in der vergangenen Woche vorberaten, nun ging es um die Beschlussfassung. Die alte Friedhofssatzung ging noch auf das Jahr 1994 zurück und wurde im Laufe der Jahre immer wieder ergänzt, wie Bürgermeister Thomas Fischer anmerkte. Sie galt es nun für die beiden Friedhöfe in Nordheim und Neustädtles auf einen aktuellen Stand zu bringen, wobei man sich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags orientierte. Gegen den Entwurf gab es keine Einwände. Noch nicht berücksichtigt in der Satzung sind die geplanten naturnahen Bestattungsstätten. Dies soll dann im Laufe des Jahres noch über eine Ergänzungssatzung erfolgen. Der Gemeinderat beabsichtigt, im Frühjahr Standorte für naturnahe Bestattungen festzulegen und zu widmen und die Gebührenkalkulation vorzunehmen.

    Berücksichtigung der Stabilisierungshilfe

    Die Friedhofsgebühren sind schon länger Thema im Gemeinderat. Da die Gemeinde Empfänger staatlicher Stabilisierungshilfe ist, ist sie nun erst recht angehalten, die gemeindliche Einrichtung hinsichtlich ihrer Kostendeckung auf den Prüfstand zu stellen. Seit Jahren decken die Gebühren nicht den tatsächlichen Aufwand, erklärte Bürgermeister Fischer und meinte, dass man künftig alle vier Jahre eine Neukalkulation vornehmen sollte.

    Patricia Leibold, die stellvertretende Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen, stellte mehrere Berechnungsvarianten vor. Es zeigte sich, dass deutliche Erhöhungen notwendig wären, um eine komplette Kostendeckung zu erzielen, was im Gremium zu einer sehr angeregten, aber sachlichen Diskussion führte. Dabei ging es unter anderem darum, wie man die Diskrepanz der Gebühren zwischen Urnennischen und Erdgräbern verringern könnte. Die Urnengrabfächer seien bislang bevorteilt gewesen und nicht angemessen an den Unterhaltungskosten beteiligt worden, so der Tenor.

    Keine größeren Maßnahmen in den nächsten Jahren

    Da in jüngster Zeit auf den Friedhöfen umfangreiche Instandhaltungsarbeiten durchgeführt worden sind, sei in den nächsten vier Jahren mit keinen größeren Maßnahmen zu rechnen, meinte Fischer. Man müsse deshalb auch nicht zwingend eine 100-prozentige Kostendeckung anpeilen, 80 Prozent würden voraussichtlich ausreichen und man könne dies an übergeordneter Stelle auch entsprechend begründen. In vier Jahren könne man gegebenenfalls nachjustieren, so der Bürgermeister, dem es mit seinen Ratsleuten wichtig war, eine Lösung zu finden, mit der man die Bürger nicht über das Maß finanziell belastet.

    Mehrheitlich wurden vom Gremium dann auch die Friedhofsgebühren für den Zeitraum 2021 bis 2024 basierend auf den Zahlen einer 80-prozentigen Kostendeckung beschlossen. Unter anderem wurde beschlossen, die Herstellungskosten für Urnennischen auf beiden Friedhöfen einheitlich auf 1250 Euro festzulegen. Die jährliche Unterhaltungsgebühr beträgt 25 Euro.

    Förderung von Fachwerksanierungen

    In der Gemeinde Nordheim gibt es viele historische Fachwerkanwesen. Die Gemeinde fördert künftig Sanierungen mit einem Pauschalbetrag von 800 Euro.
    In der Gemeinde Nordheim gibt es viele historische Fachwerkanwesen. Die Gemeinde fördert künftig Sanierungen mit einem Pauschalbetrag von 800 Euro. Foto: Eva Wienröder

    Die Gemeinde möchte im Zuge der Innenentwicklung Fachwerksanierungen an Wohnhäusern mehr unterstützen. Künftig soll es einen Pauschalzuschuss von 800 Euro geben. Was die Förderung von Schallschutzmaßnahmen im Umgriff des Bürgerkellers und der Kulturscheune angeht, war man geteilter Meinung im Gremium. Da es aber immer wieder zu Klagen über Lärmbelästigung im Bereich des Veranstaltungszentrums kommt, stimmten die Ratsleute mehrheitlich dafür, dass die Mehrkosten für Maßnahmen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern, generell gefördert werden sollten. Anlieger am Marktplatz, in der Bothengasse und der Unteren Torgasse können einen entsprechenden Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Über die jeweilige Zuschusshöhe beschließt der Gemeinderat. In diesem Zusammenhang gab es für einen bereits im vergangenen Jahr eingereichten Antrag nachträglich einen Zuschuss in Höhe von 485 Euro.

    Erfreut nahm das Gremium zur Kenntnis, dass die Gemeinde im Zuge eines staatlichen Corona-Ausgleichsprogramms zusätzlich rund 41 600 Euro für Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 erhalten hat. Wie Fischer noch mitteilte, hat die Denkmalpflege für die Sanierung der Nepomukfigur eine Förderung von 400 Euro ausgezahlt.

    Für betagte Mitbürger sei es schwierig, zum Impfzentrum nach Bad Neustadt zu gelangen, die Gemeinde sollte daher für Impfwillige einen Service einrichten, befand Ratsmitglied Peter Suckfüll. Der Bürgermeister begrüßte den Vorschlag und hofft auf die Hilfe durch Ehrenamtliche, die einen Fahrdienst übernehmen. Gerne nahm Fischer auch die Anregung von Johannes Friedrich auf. Der schlug vor, prüfen zu lassen, ob eventuell Flächen in der Nähe des Pfingstgrabens für eine Bebauung in Frage kämen. Der Bereich sei schließlich schon erschlossen.

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