"Rettet die Bienen" - dieses Motto ist vielen Menschen ein Begriff, seit es das Volksbegehren 2019 in Bayern gegeben hat. Manche Laien fühlen sich dazu berufen, selbst ein Bienenvolk anzuschaffen und zu einer positiven Entwicklung in der Natur beizutragen. Der Deutsche Berufs- und Erwerbs-Imker Bund e.V. (DBIB) empfiehlt zuvor dringend das Ablegen einer Prüfung oder den Erwerb eines Sachkundenachweises, um die notwendigen Kenntnisse zur artgerechten Haltung von Bienen nachzuweisen.
Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des DBIB aus Burglauer erinnert daran, dass Imker ein anerkannter Ausbildungsberuf war und ist. Sie fordert die traditionelle Berufsbezeichnung zurück und lehnt die heute übliche Bezeichnung "Tierwirt Fachrichtung Imkerei" als nicht aussagekräftig genug ab. Ein Imker könne sogar die Meisterprüfung ablegen und damit auch Lehrlinge ausbilden. Oft würde aus falscher Bienenliebe eine Kiste mit Bienen angeschafft und diese aufgrund fehlender Kenntnisse nicht artgerecht betreut oder sie verwahrlosen. Hierin sieht der DBIB einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, denn Honigbienen bedürften wie jedes andere Nutztier besonderer Fürsorge. Verwahrloste Bienenschwärme könnten unter anderem durch die Übertragung von Krankheiten und Milben eine Gefahr für andere Bienen darstellen.
In die Imkerei hineinschnuppern
Was halten bewährte Imker von dieser Forderung? Der Kreisvorsitzende der Imker, Markus Gütlein, unterstützt die Forderung und weist auf das Probe-Imkern hin, das die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten zur Haltung von Bienen durch ein Bienenjahr hindurch vermittelt. Die Kurse werden im Bienenzentrum Bad Königshofen und von mehreren Vereinen erneut angeboten, sobald die Corona-Pandemie es wieder zulässt. "Wir erleben es jedes Jahr: Der Wassergehalt beim Honig wird aus Unkenntnis nicht eingehalten, der Honig gärt. Wir bringen schließlich Lebensmittel auf den Markt, da dürfen nur zugelassene Mittel angewendet werden und es besteht eine besondere Sorgfaltspflicht", sagt Gütlein. Er weist auch auf die Behandlungspflicht gegen die Varroa-Milbe hin. Ansonsten könne es passieren, dass sich Bienen aus einem vernachlässigten, befallenen Bienenstock in gesunde Völker einnisten.

"Man kann nicht einfach einen Kasten in den Garten stellen und meinen, man habe etwas für die Natur getan", sagt dazu Harald Endres aus Sulzfeld. Obwohl in seiner Familie schon Bienen gehalten wurden, hat er noch mal einen "Auffrischungskurs" sprich Probe-Imkern gemacht, bevor er seine Imkerei betrieb. "Bienen sind Lebewesen, damit muss man vernünftig umgehen", ist seine Meinung. Man sollte aber den Nachweis nicht zu hoch hängen, wie beim Jagdschein, findet er, ein Sachkundenachweis müsse genügen.
Die Meinungen gehen auseinander
Ganz anderer Meinung ist Arthur Barthelmes aus Großbardorf, ein ehemaliger erfahrener Imker, der momentan keine eigenen Bienen mehr hat. "Die Bienen leben ja auch wild", gibt er zu bedenken, "so viel falsch machen kann man da gar nicht." Die Gefahr der Verwahrlosung und Ausbreitung der Varroa-Milbe habe man immer. "Wer sich Bienen hält, der kümmert sich auch drum", ist seine Meinung. Durch den Nachweis würde eine zu große Hürde aufgebaut werden. "Man muss in Zeiten des Insektensterbens froh sein über jeden, der Bienen hält." Wer neu anfange, der mache sowieso einen Kurs oder lasse sich von erfahrenen Imkern beraten.
Der DBIB erkennt übrigens auch erfahrene Bienenhalter als Imker an, die über Jahre mindestens 30 Völker besitzen und betreuen. Als Bezeichnung für den Sachkundenachweis für Hobby-Bienenhalter schlägt der DBIB den Begriff "Bienenhaltungsschein" analog zum Anglerscheins vor. Er weist auch darauf hin, dass nach aktueller Gesetzeslage jeder, der Bienen hält, dazu verpflichtet ist, dies bei seinem örtlichen Veterinäramt zu melden und, je nach Bundesland, auch bei der Tierseuchenkasse. Als minimale Ausbildungsinhalte fordert der DBIB einen Nachweis von Kenntnissen in den folgenden Grundlagenbereichen: Biologie der Honigbiene, Völkerführung, Tierwohl, Bienengesundheit und Bienenkrankheiten, Lebensmittelhygiene und Gesetzesgrundlagen zum Honig sowie Varroa-Management. Die abschließende Prüfung soll von den örtlichen Veterinärämtern abgenommen werden. Nach bestandener theoretischer Prüfung könne dann ein Praxiskurs besucht werden, um die notwendige Erfahrung im direkten Umgang mit den Bienen zu erlangen, wird mitgeteilt.